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Re: [InetBib] Humboldt-UniversitätverabschiedetOpen Access Erklärung



Liebe Kolleinnen und Kollegen!
Soweit ich das einschätzen kann, hat Herr Graf recht mit der Anmerkung, dass
eine reine digitale Reproduktion nicht zu einem Anspruch an Urheberrechten
führt. Eine ähnliche Diskussion gab es schon einmal wegen der
nicht-allgemein-Zugänglichmachung der Online-Contents (Titeldatenbanken von
Zeitschriftenartikeln). Dies widerspricht m.E. sogar der Intention des
Urheberrechts, die Rechteinhaber (Autoren, Verlage) angemessen an den
Früchten ihrer kreativen Arbeit teilhaben zu lassen. Tantiemen fließen
schließlich vor allem dann, wenn das Werk auch bekannt gemacht wird. Und
dies geschieht durch Veröffentlichung von Inhaltsverzeichnissen.
Bibliotheken profitieren davon, indem die teuer angeschafften Zeitschriften
(und somit auch unsere bibliothekarischen Dienstleistungen) stärker
nachgefragt werden. Zu diskutieren wäre, wie das Ganze funktionieren kann,
wenn Werk, Autor und Verlag - wie oft im wissenschaftlich-universitären
Bereich - öffentlich finanziert werden (auch Drittmittel können schließlich
von den Gebern steuerlich abgesetzt werden und sind somit öffentliche
Gelder).
Annekathrin Genest




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