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Re: [InetBib] Frage bezueglich Klappentexte im OPAC



Liebe Frau Schmidt,

hinsichtlich der Klappentexte muss man Theorie und Praxis unterscheiden. Einerseits handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke, so dass grundsätzlich eine Genehmigung des Rechtsinhabers erforderlich ist. Andererseits ist Rechtsinhaber dieser Texte immer der Verlag, da er sie von seinen angestellten Urhebern (Redakteuren, Lektoren, Marketingmenschen etc.) schreiben lässt. Die Verlage sind regelmäßig einverstanden, dass diese ohnehin zur Werbung gedachten Texte auch in Bibliothekskataloge aufgenommen werden. Deshalb haben sich Bibliotheksverbände und Börsenverein darauf verständigt, dass Nutzungen von Klappentexten in Bibliothekskatalogen auch ohne ausdrückliche Genehmigung zulässig sind.

Anders verhält es sich dagegen mit der Aufnahme von Coverscans in Datenbanken. Für die Herstellung von Buchtiteln werden sehr häufig urheberrechtlich geschützte Illustrationen, Fotos etc. verwendet, die der Verlag seinerseits beim Rechtsinhaber (Bildagentur, Fotograf, VG Bild-Kunst etc.) lizenzieren muss. Dabei werden oft nur eng umgrenzte und einzeln bezeichnete Rechte übertragen. Deswegen besitzt der Verlag mitunter selbst nicht die Rechte für die Wiedergabe von Coverscans in Datenbanken. Bei verkaufsfördernden Datenbanken (VLB, Internetbuchhändler etc.) oder für die eigenen Kataloge kann sich der Verlag gegenüber dem Rechtsinhaber u.U. damit retten, dass er solche Nutzungen als nach Treu und Glauben mit dem übertragenen Hauptrecht verbundene Werbenutzungen verteidigt (obwohl dieses Argument nicht immer hilft, so dass man sich immer den Einzelfall angucken muss). Bei anderen Datenbanken wird es mit diesem Argument schwierig. Der Börsenverein konnte und kann hier gegenüber dem Bibliotheksverband jedenfalls - anders als bei den Klappentexten - nicht zu einer Nutzung ermutigen. Das heißt natürlich nicht, dass eine solche Verwendung von Coverscans nicht doch in der Regel unbemerkt oder ungerügt durchgeht.

Freundliche Grüße

Christian Sprang

Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
RA und Mediator Dr. phil. Christian Sprang
Justiziar
Großer Hirschgraben 17 - 21
60311 Frankfurt/Main
Tel. 069/1306-313
Fax 069/1306-301
e-Mail: sprang@xxxxxxx
Website: www.boersenverein.de


----- Original Message ----- From: "Barbara Schmidt" <bschmidt@xxxxxxxxxxxxx>
To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Sent: Wednesday, June 07, 2006 10:14 AM
Subject: [InetBib] Frage bezueglich Klappentexte im OPAC


Liebe Inetbibler,
ich bin nicht sicher, ob diese Frage schon mal beantwortet wurde und
hoffe auf aktuelle Hilfe von unseren Experten bezueglich Copyright...
Wenn ich einen Klappentext im Opac als Abstract eingeben moechte - darf
ich das so einfach? Oder muss ich ihn veraendern oder den Verlag fragen?
Recherchen im Internet brachten keine genaue Angabe (Paragraphen) hervor
- also bin ich auf Inetbib-Antworten angewiesen ;-)

Herzliche Gruesse aus dem wunderschoen sonnigen Kiel,
Barbara Schmidt

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* Barbara Schmidt
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