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Re: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken



Liebe Frau von Löw,

im Internetauftritt des Bundestags findet man auf http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html diesen Hinweis:

"Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. für Inhaftierte und Geschäftsunfähige. "

Viele Grüße von der Ostsee
Cornelia Lampoltshammer
UB Greifswald / Infotheke


Löw Luise von schrieb:
Lieber Herr Kaiser,
Sind Sie sicher, dass auch "Nichtdeutsche" unterzeichnen können? (Eventuell müssen sie in Deutschland leben?) Die 
Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrungsgrundsätze spricht von 
"Bürgerinnen und Bürgern sowie den Abgeordneten des Deutschen Bundestages" ...

Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihre Initiative!

Luise von Löw



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.