[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Lulu.com/Book-on-Demand und Pflichtexemplar



Hi Jakob,

Über den Verlag und Book-on-Demand-Dienst Lulu.com des Redhat-Gründers
Bob Young ist vereinzelt auch schon deutschssprachigen Internet
berichtet worden[1]. Der in den USA bereits seit 2002 aktive Verlag
verkauft bereits 80.000 Bücher pro Monat bei 5 Millionen Dollar Umsatz
und ist seit einigen Monaten auch in Europa aktiv. Das Preismodell ist
für Autoren äußerst attraktiv, da kein Druckkostenzuschuß zu zahlen ist
und lediglich ein Anteil vom Gewinn einbehalten wird (ISBN-Nummern
kosten allerding extra). Mehr zu lulu.com siehe unter [2].


Bei Lulu.com ist die Sache recht einfach, da für das Pflichtexemplar nicht
der Ort des Autoren gilt sondern der Verlagsstandort. Somit fallen auch
nicht alle deutschsprachigen Werke nicht unter das deutsche
Pflichtexemplargesetz:
Dies gilt zum Beispiel hier da der Standort Morrisville, North Carolina ist.
Übrigens müssen Verlage mit mehreren Standorten auch mehrere Pflichexemplare
abliefern (zwei an die DNB und jeweils eins

an die zuständige Landesbibliothek/en)



Wie stehen Bibliotheken mit Pflichtexemplarrecht zu diesem
Publikationsmodell? Werden standardmäßig Exemplare von Autoren aus
Deutschland von Lulu.com an die Bibliotheken geliefert oder sind dazu
Gespräche mit dem Verlag aufgenommen worden? Gibt es grundsätzlich
Richtlinien für Book-on-Demand?


Für Books-on-Demand gilt das selbe wie für normale Bücher soviel ich weiß.


Wer garantiert dafür, dass Historiker in >20 Jahren auf diese Quelle
zugreifen können, wenn sie die Erb-Pleite untersuchen wollen?


Zuständig in diesem Fall wäre die Library of Congress.

Unter [5] gab es eine Diskussion zum Thema. Einige Autoren scheinen
freiwillig ihre Werke an die Nationalbibliothek zu schicken, andere
haben noch nie was von Pflichtexemplar gehört oder finden das ganze eine
Zumutung.


Die deutsche Nationalbibliothek nimmt diese Werke wahrscheinlich auf, wenn
sie deutschsprachig sind. Weiß aber nicht genau ob das wirklich stimmt, da
sie ja eigentlich nicht zuständig sind (siehe oben)

Wieso läuft das ganze nicht direkt über den Verleger Lulu.com? Wenn die
Autoren selber dafür sorgen müssen, ob und wie Pflichtexemplare
abgeliefert werden, dann kann man das ganze auch gleich vergessen. Hier
sollten die die Pflichtexemplarbibliotheken mal aus ihrer passiven Rolle
herauskommen und Lulu.com aktiv Hilfetexte für die Autoren und
vereinfachte Verfahren der Lieferung anbieten anstatt zu warten, dass
mal zufällig eine Publikation eingeschickt wird - die Zusammenarbeit mit
Lulu.com wäre übrigens auch eine Arbeitserleichterung und damit
günstiger als jede Sendung einzeln zu bearbeiten.




Zuständig für das Pflichtexemplar ist der Verleger bzw der Verlag nicht der
der Autor, so dass die von dir beschriebene Situation längst besteht. Wenn
ein neuer Verlag den Pflichtexemplarbibliotheken bekannt wird, so wird
dieser auf den Sachverhalt angesprochen bzw angeschrieben. Nicht
abgelieferte Bücher werden angemahnt, wenn festgestellt wird das diese
fehlen. Dies ist manchmal nicht so einfach, insbesondere wenn die Werke sich
nicht so leicht finden lassen (weil sie beispielsweise keine ISBN haben).
Daher kann der Vollständigkeitsanspruch des Pflichtexemplars auch nicht zu
100% erfüllt werden.

Viele Grüße

Patrick


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.