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[InetBib] Books on demand als Pflichstücke



Liebe Liste,

grundsätzlich unterfallen BoDs dem Pflichtexemplarrecht. Allerdings ist dies in 
den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Man kann zwischen einer 
Ablieferungspflicht (so etwa in NRW) oder einer Anbietungspflicht (etwa in 
Schleswig-Holstein) unterscheiden. Bei der Anbietungspflicht werden - nach 
meinem Kenntnisstand -  BoD-Verlage mitunter nur in Auswahl berücksichtigt. Das 
sollte bei der Ablieferungspflicht anders sein. Soweit ich weiß, wird aber auch 
in NRW bei BoD-Verlagen teilweise nur auf Verlangen der Pflichtbibliothek 
geliefert. Insgesamt ist also auf Ebene der regionalen Pflichtstücke keine 
lückenlose Sammlung zu erwarten. Bei der Nationalbibliothek sieht das nach 
meinen Erfahrungen anders aus. Hier haben schon die Verlage ein elementares 
Interesse an der nationalbibliographichen Verzeichnung und liefern gerne ab. 

Ein Pflichtexemplarrrecht für BoDs ist durchaus fragwürdig, da ein BoD 
potentiell ein Unikat sein kann und daher eigentlich keine wirkliche 
Publikation ist. Cum grano salis ähnelt es einer Archivalie. Andererseits ist 
es umso notwendiger, solche Bücher zu sammeln, je geringer die Auflage ist. 

Die Situation ist insgesamt unbefriedigend. 

Eric Steinhauer



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