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Re: [InetBib] WG: Veröffentlichungen im Internet - Rechte



Hallo,

das sind ja alles nur rein theoretische Fragen, wir wollen ja keine
unerlaubte Beratung machen hier... :-) Also, spielen wir den Fall mal
durch:

On Tue, 3 Apr 2007 10:39:58 +0200 "Hartmann, Stephanie"
<HartmannS@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

1. Ist es erlaubt, einen Aufsatz, der für einen Ausstellungskattalog
geschrieben worden ist, ohne weiteres im Zusammenhang der
Berichterstattung über diese Ausstellung ins Internet zu stellen?

Nein. "Ohne weiteres" ist mit Werken, die Schöpfungshöhe erreichen,
überhaupt nichts möglich. "Weiteres" kann statt einer eingeholten
Erlaubnis aber auch eine schon existierende Lizenz (z.B. Creative
Commons, GFDL, etc.) sein. Es sei denn, man hat sich bereits sämtliche
Verwertungsrechte _exklusiv_ gesichert (wobei wiederum damit je nach
Entstehungszeitpunkt der Arbeit u.U. die Internetveröffentlichung nicht
abgedeckt ist).

Oder brauch es dazu eine explizite, möglicherweise sogar schriftlich
vorliegende Erlaubnis des Autors?
        
Nicht explizit (implizit wäre auch drin) und schriftlich (obwohl das bei
Streit bessere Beweise lieferte), aber eine Erlaubnis braucht es.

2. Ist eine Foto, das im Auftrag einer Bibliothek für eine eigene
Ausstellung der Bibliothek verwendet worden ist, für den
Internetauftritt der Bibliothek zu verwenden?

Isf. das nicht wie oben erwähnt implizit mit einer bestehenden
Erlaubnis für die Ausstellung abgedeckt ist -- nein. Es sei denn, die
Ausstellung war vor (mehr als) 50 Jahren.

Oder wer muß dann gefragt werden? Der Fotograf?

Ja.

und braucht es von diesem eine schriftliche Zustimmung?

Siehe oben, schriftlich ist nicht nötig.


-hwh



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