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Re: [InetBib] Internet-Recht - Hoeren



On 4/3/07, Eric Steinhauer <eric.steinhauer@xxxxxxxxx> wrote:
Lieber Herr Dietz,

der Hinweis auf das Hoeren-Skript oder besser Lehrbuch ist sicher einschlägig, allerdings 
bin ich mir nicht sicher, ob Frau Hartmann tatsächlich mit einer 
532-Seiten-Bleiwüste, die mitunter erhebliche juristische Kenntnisse voraussetzt, gut 
bedient ist.

Das kann letztendlich ja vor allem Frau Hartmann entscheiden.

Sooo besonders ist das Lehrbuch, das durchaus seine unbestrittenen Verdienste hat, 
übrigens nicht, jedenfalls in den Fragen, die den rechtsratsuchenden 
Bibliothekar plagen:
http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/04/03/wiederum_neuauflage_des_hoeren_skripts~2025658


Danke für diesen Hinweis. incl. danke für ihr Blog. eines der feinen.

Zurück zur Frage von Frau Hartmann: Für den Hausgebrauch kann man sich an diese einfache 
urheberrechtliche Faustformel halten: "Je einfacher, desto verbotener."


Also das ist ja schon eine recht "verwegene" Faustformel ;)

Man darf alles abschreiben, maches kopieren und nichts ins Netz stellen, ohne 
den Rechteinhaber zu fragen.

Das ist in dieser allgemeinen Form ganz sicher nicht korrekt. Hinweise
kann ich liefern...


Die Formel gilt auch für den Kopienversand: Post geht, Fax auch, eMail ist bäh 
und graphisch, digitaler Content aber ausnahmslos undenkbar.

Mit gesundem "Bauchgefühl" ist Urheberrecht im Alltag also ganz easy. Fast 
jedenfalls ... ;)

Eric Steinhauer



Lieber Herr Steinhauer,

also mit "Bauchgefühl" fällt mann frau in diesem UrhG-dschungel heute
wohl eher schneller auf den Bauch, als einem lieb sein kann.


Hier noch ein Buchtipp:

"

Die tägliche Bibliotheksarbeit ist in erheblichem Maße durch
urheberrechtliche Fragen geprägt: Die Nutzer wollen umfangreiche
Kopien aus einem Buch; ein elektronischer Pressespiegel soll im
Internet bereit gestellt werden; die Sicherheitsverfilmung soll durch
ein digitales Archiv abgelöst werden; eine Fakultät bestellt einen
elektronischen Semesterapparat im Intranet; der OPAC soll durch
Textauszüge, Inhaltsverzeichnisse und Buchumschläge angereichert
werden, etc.

Mit seinen über 120 Suchbegriffen dient das vorliegende Werk als
Leitfaden durch den Dschungel der gesetzlichen Normen und Begriffe des
Urheberrechts. Der Bogen der Themen spannt sich von der
analogen/digitalen Nutzung, Bibliothekstantieme, Bildkataloge,
Datenbanken, elektronisches Archiv, über Internet, Kopienversand und
Leihverkehr bis zu Öffentlichkeitsbegriff, vergriffenes Werk und
Zeitungen/Zeitschriften.

Angesprochen ist der Bibliothekar, der eine schnelle Definition, aber
auch eine Antwort auf urheberrechtliche Fragen bei der Entwicklung
einer Dienstleistung benötigt. Das Buch richtet sich aber auch an den
werdenden Bibliothekar, Studenten und Newcomer, die sich in ihrem
Studium mit Fragen des Bibliothekswesens vertraut machen müssen.

Den Bibliotheken und ihren Nutzern steht eine Reihe von sog. Ausnahmen
(Schranken des Urheber- echts) zur Verfügung, die Nutzungen ohne
Zustimmung des Urhebers oder Rechteinhabers gestatten. Diese sind
allerdings im digitalen Umfeld stark beschränkt worden. Unbestimmte
Rechts- begriffe, wie kleine Teile und Teile eines Werkes, oder ein
bestimmt abgegrenzter Kreis von Mit- gliedern der Öffentlichkeit
sorgen für Rechtsunsicherheit.

Ohne Kenntnis der neuen Bestimmungen im Urheberrecht kann sehr schnell
eine Urheberrechts- verletzung begangen werden. Der Griff zum
»Urheberrecht für Bibliothekare« von Prof. Dr. Gabriele Beger kann
hier Orientierung und Sicherheit für die Praxis bieten.

Die Autorin ist Direktorin der Staats- und Universitätsbibliothek
Hamburg und eine führende Expertin für das Urheber-, Bibliotheks- und
Informationsrecht mit diversen Lehraufträgen.

Gabriele Beger Urheberrecht für Bibliothekare Eine Handreichung von A-Z

XVI, 128 Seiten Preis: 20 € ISBN: 3-939438-02-2 ISBN: 978-3-939438-02-1

"


--
Viele Gruesse, Karl Dietz
http://wiki.aki-stuttgart.de



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.