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Re: [InetBib] Deutscher Bildungsserver erweitert Web 2.0-Angebot um zwei Wikis



On Tue, 19 Jun 2007 09:11:08 +0200
 "Blees, Ingo" <blees@xxxxxxx> wrote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zwei weitere Wikis unterschiedlicher Ausrichtung sind am
15. Juni 2007 beim Deutschen Bildungsserver frei
geschaltet worden: Die Wiki-Infobörse
http://wiki.bildungsserver.de/infoboerse und das
BildungsWiki Weltliteratur
http://wiki.bildungsserver.de/weltliteratur.

Die Infoboerse steht unter einer CC-BY-NC-SA-Lizenz, die
Weltliteratur "klaut" Content von der Wikipedia, hat also
die GNU FDL als Lizenz. Waehrend das Bildungswiki die
Versionsgeschichte importiert (was absolut korrekt ist),
verlaesst sich das Weltliteratur-Wiki auf das zweifelhafte
Gentlemen-Agreement der Wikipedia, das von vielen
Wikipedianern abgelehnt wird. Sollte die Versionsgeschichte
mit den Autorennennungen der Wikipedia unter der
angegebenen Adresse nicht mehr vorhanden sein (durch
Verschiebung oder Loeschung), wird der uebernommene Text zu
einer Urheberrechtsverletzung.

Die GNU FDL ist bekanntlich die schlechteste Lizenz, die
man fuer freie Projekte waehlen kann:
http://tinyurl.com/yqqlxw

Abgesehen davon, dass mir nicht einleuchtet, welchen Wert
proprietaere Wikipedia-Forks haben, wenn Schueler und nicht
wenige Lehrer ja doch die "richtige" Wikipedia konsultieren
werden (schon allein, weil sie bekannter ist und meist
aktueller), sollte beim Umgang mit der GNU FDL diese
strictissime eingehalten werden.

Zu den Grundsaetzen der GNU FDL zaehlt die Namensnennung
der Autoren, die in der Wikipedia in der Versionsgeschichte
erfolgt. Vieles spricht dafuer, dass die Versionsgeschichte
die Sektion "History" der GNU FDL darstellt. Eine
unveraenderte Uebernahme setzt voraus, dass alles aus der
Vorlage uebernommen wird, also auch die Versionsgeschichte.
 Bei der veraenderten (hier: teilweisen) Uebernahme ist es
erforderlich, die Sektion History beizubehalten (also die
Versiongeschichte).

Wenn Wikipedianer feststellen, dass Forks die GNU FDL nicht
strikt befolgen, koennten sie irgendwann in die Versuchung
kommen, die Verwendung ihres geistigen Eigentums
gebuehrenpflichtig abmahnen zu lassen.

Klaus Graf

  



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