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[InetBib] "Digest" des Protokolls der Verhandlungen zum 2. Korb



Hallo,

On Fri, 6 Jul 2007 11:30:04 +0200 "Karl Dietz" <karl.dz@xxxxxxxxx>
wrote:

s.a.

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7055660_REF1,00.html

ard.de zu den neuen dingen

und vor allem ist auch das Protokoll ganz interessant:
http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/99i/16108j.zip

Aussschnitte:

Dr. Günter Krings (CDU/CSU):
----------------------------
»Allerdings ist auch klar: Der Gesetzgeber bleibt das Parlament. Das
ist, wie ich finde, übrigens auch ein wichtiges Signal an alle
Lobbyisten, die dieses Gesetzgebungsverfahren mit großem Interesse
verfolgt haben.« (Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [FDP]: »Bis zum
Schluss!«)

Verwerter:

»Eine Pauschalabgabe kann langfristig nicht die Lösung und die Antwort
auf die Probleme sein. Jeder, der jetzt meint, sich auf den Regelungen
zur Pauschalabgabe ausruhen zu können, muss wissen, dass auf lange
Sicht jedenfalls kein Weg an digitalen Rechtemanagementsystemen und
Ähnlichem vorbeigeht. Auf Dauer muss das Urheberrecht dafür sorgen,
dass das geistige Eigentum seinen Gegenwert selbst erwirtschaften kann.«

Auskunftsrecht der Verwerter:

»Die Union plädiert hier für einen wirksamen Schutz des geistigen
Eigentums, also für mehr als nur einen Schutz auf dem Papier des
Gesetzblattes. Das Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sollte uns zu
denken geben. Sie haben nämlich einen wirksamen Auskunftsanspruch
eingeführt, der dafür sorgen wird, dass der Rechteinhaber seine Rechte
auch erfolgreich geltend machen kann.«

Thema Privatkopie:

»Auf einen einzigen Kauf eines Musikstücks im Internet kommen 14
illegale Downloads. Das hat wirtschaftliche Folgen. Die jährlichen
Verluste gehen schon gegen eine halbe Milliarde Euro. Jeder zehnte
Arbeitsplatz in dieser Branche ist seit 2003 verloren gegangen.«

»Wichtig und gut - vielleicht nur nicht ausreichend - ist daher, dass
wir jetzt in § 53 die Klarstellung vornehmen, dass ein Download aus
offensichtlich illegalen Quellen keine zulässige Privatkopie ist.«

»Ich bin sicher, dass der Gesetzgeber des Jahres 1965 sich Privatkopien
in der heutigen Form so noch nicht vorgestellt hat - sowohl in
quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Heute geht es
eigentlich nicht mehr um Kopieren, sondern um Klonen - einfach,
schnell, ohne Qualitätsverlust und billig. Deswegen müssen wir die
verworrene Rechtslage auch in einem nächsten Korb klarer machen. Die
heutige verworrene Rechtslage nutzt dem Dreisten, der die Grenze
austestet. Der Ehrliche ist hier leider der Dumme. Deswegen sind in
einem nächsten Korb - auch im Interesse der Verbraucher und ihrer
Rechtssicherheit - klare Grenzziehungen notwendig. Lassen Sie mich hier
drei Punkte nennen. Erstens. Kopie nur vom Original. Das ist eine sehr
vernünftige und von uns seit längerem erhobene Forderung. Zweitens. Wir
sollten uns die Begründung zum § 52 b des Gesetzentwurfes zum Vorbild
nehmen und die Anzahl der zulässigen Privatkopien auf einen bestimmten
Höchstwert begrenzen. Drittens. Vor allem sollten wir uns bemühen, das
Problem der intelligenten Aufnahmetechniken relativ rasch in den Griff
zu bekommen. Derzeit kann man mithilfe einer Software Tausende von
Internetradiostationen abhören und auf diese Art und Weise sehr leicht
und fast kostenlos so viele Musikstücke, wie man möchte, auf seinen
eigenen Rechner herunterladen. Funktional ist das nichts anderes als
eine illegale Musiktauschbörse. Dem müssen wir Einhalt gebieten.«

Urheberrecht in der Wissenschaft:

»Allerdings brauchen wir auch noch Aufklärungsarbeit - das hat das
Gesetzgebungsverfahren gezeigt - in Richtung des Bereichs Wissenschaft
und Bildung. Wie ich mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe, sehen
einige Professoren das Urheberrecht offenbar eher als Bedrohung denn
als Chance, obwohl gerade die Wissenschaftler von dem geistigen
Eigentum und für das geistige Eigentum leben.«
(Jörg Tauss [SPD]: »Aber das erkläre ich Ihnen einmal! Das machen wir
in einem längeren Diskurs!«)
»Genauso wenig, wie man erwarten kann, dass ein Privatmann ein
Grundstück kostenlos für eine Universität zur Verfügung stellt, nur
weil man dort einen wichtigen Hörsaal bauen will, wird man erwarten
können, dass Urheber kostenlos ihr geistiges Eigentum für die
Wissenschaft zur Verfügung stellen. Dieser Freibier-Mentalität müssen
wir Einhalt gebieten.« (Beifall bei der CDU/CSU - Beifall bei der FDP
sowie bei Abgeordneten der SPD) »Faktum ist nun einmal, dass die meisten
Wissenschaftler nicht nur auf der eigenen Homepage publizieren möchten,
sondern auch bei einem Verlag. Deshalb kann wissenschaftsfreundliches
Urheberrecht gar nichts anderes heißen als auch
wissenschaftsverlagsfreundliches Urheberrecht. Nahezu die gesamte
Wissenschaftslandschaft ist staatlich dominiert. Da tut ein
privatrechtlich organisierter Tupfer ganz gut. Daher bin ich froh, dass
wir - auch in Zusammenarbeit mit den Bildungspolitikern; an dieser
Stelle haben wir uns aufeinander zu bewegt; das will ich ausdrücklich
sagen - einen vernünftigen Ausgleich der Interessen gefunden haben.
Damit verhindern wir eine schleichende Verstaatlichung der
Wissenschaftsverlage. Das ist einer der größten Erfolge.«
(Jörg Tauss [SPD]: »Na, na!«)


Dr. Petra Sitte (DIE LINKE):
----------------------------
»In den letzten Jahren wurden an den Hochschulen über 4 Millionen
lokale Netzwerke eingerichtet. Unibibliotheken wurden von jedem
Arbeitsplatz auf dem Hochschulcampus virtuell zugänglich. Mit dem
Zweiten Korb werden nun genau diese Investitionen in den Onlinezugriff
zunichte gemacht. Das heißt, künftig müssen Studierende sowie
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wieder in die Bibliothek
wackeln. Das ist doch wohl kein Fortschritt. Die Linke sagt, dass das
Wissen zu den Nutzern kommen muss, nicht umgekehrt. Schneller
Wissenszugang ist immerhin das A und O einer modernen
Informationsgesellschaft. Deshalb sind wir für eine - wohlgemerkt -
campusweite Nutzung. Außerdem hinkt der Gesetzentwurf selbst den
EU-Debatten hinterher. Anders als im Gesetzentwurf schlägt die
EU-Kommission nämlich ein Open-Access-Modell vor. Das heißt: Öffentlich
finanzierte Forschungsergebnisse dürfen nicht privatisiert werden; sie
sollen frei zugänglich sein. Leser sind doch auch Steuerzahler und
sollten als solche nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Genau das
würde aber passieren, wenn sie das gewonnene Wissen allein in gekauften
Zeitschriften und Büchern nachlesen könnten. Auch der Kopienversand
durch öffentliche Bibliotheken ist aus unserer Sicht nicht ausreichend
geregelt. Der Kopienversand für Schüler, Studierende und Forschende
soll sich an den im Geschäftsverkehr geltenden Bedingungen orientieren.
Das bedeutet doch ehrlich gesagt nichts anderes, als dass es zu einer
Verteuerung des Wissenszugangs kommen wird. Wir wollen aber gerade
nicht, dass es zusätzliche Preisbarrieren gibt und es zu einer
Verteuerung des Wissens kommt.«
(Zuruf von der CDU/CSU: »Also kein Urheberrecht!«)


Jerzy Montag (B90/DIE GRÜNEN):
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»Ich komme zum dritten Kritikpunkt. Er betrifft den elektronischen
Kopienversand. Dies ist ebenfalls eine neue Schranke, und das ist gut
und richtig so. Aber es hätte auch hier eines fairen Ausgleichs der
Interessen beider Seiten bedurft. Es geht einerseits um das Interesse
der Verlage - auch kleiner Wissenschaftsverlage -, andererseits um das
Interesse der Studentinnen und Studenten, Kopien auf einem Wege zu
erhalten, der ihren ökonomischen Umständen angemessen ist, so wie es
heute in einem juristischen Graubereich schon lange stattfindet. Wir
haben darum gekämpft und gerungen. Wir haben mit Ihnen darüber
diskutiert, ob wir nicht auch soziale und bildungspolitische Aspekte in
den Begriff der Angemessenheit implementieren können. Aber nein, Sie
haben nur die wirtschaftlichen Aspekte angesprochen. Dazu sage ich
Ihnen: Wenn in diesem Bereich Angemessenheit nur bedeutet, dass die
Regelung für die Verlage angemessen ist, aber nicht für die
Studentinnen und Studenten, dann bin ich eher dafür, dass das
Verlagsprivileg fällt.«


Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: 
»Ich erteile Kollegen Jörg Tauss das Wort, damit er an seinem Geburtstag
unablässig reden darf.« (Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Jörg Tauss (SPD):
-----------------
»Was Bildung, Wissenschaft und Forschung angeht, glaube ich in der Tat,
dass es hier ein paar Missverständnisse gibt. Lieber Kollege Krings,
beim Thema Open Access geht es um die Frage, wie wir mit öffentlich
geschaffenen Mitteln umgehen: Kann es sein, dass wir das Wissen in
Bibliotheken schaffen, es anschließend an Verlage weitergeben und es
dann für viel Geld zurückkaufen? Als ich diese Fragen einmal auf einer
Buchmesse gestellt habe, wurde ich dort als Internetkommunist
beschimpft. Das ist nicht der richtige Weg, um dieses Problem zu lösen.
Kollege Krings, die deutsche UNESCO-Kommission hat zu diesem Thema ein
Büchlein herausgegeben, in dem auch ein wichtiger Beitrag von mir
enthalten ist. Lesen Sie doch einmal nach, was in diesem Buch zum Thema
Open Access steht.«
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: »Eben haben Sie noch "Büchlein" gesagt!
Was denn nun?«)
»Das richtet sich nicht gegen die Verlage. Hier geht es allenfalls
gegen die Verlage, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt haben und
miserable Geschäftsmodelle aus der Vergangenheit haben.«
(Zuruf von der CDU/CSU: »Darüber, bei wem das so ist, entscheiden
Sie?«)
»Die modernen Verlage wissen: Das ist eine Riesenchance, die wir
durch das Urheberrecht allerdings nicht beeinträchtigen dürfen. Daher,
Frau Ministerin, werden wir anregen, in einem Dritten Korb des
Urheberrechts mit Blick auf Bildung und Wissenschaft erneut sorgfältig
über das eine oder andere Problem nachzudenken.«


Carsten Müller (CDU/CSU):
-------------------------
»Wir werden dieser wichtigen Forderung mit dem heutigen Vorschlag und
den entsprechenden Anträgen durchaus gerecht. An dieser Stelle sei mir
erlaubt, anzumerken: "Wissenschaftsfreundlich" heißt nicht in erster
Linie "wissenschaftsverlagsfreundlich".«
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: »So ist es!«)
Wenn sich ein Vertreter eines Wissenschaftsverlages für den Urheber im
materiellen Sinne hält, unterliegt er demselben Irrtum wie der
Flugzeugführer, der sich für einen Vogel hält. Wir müssen also in
erster Linie die Interessen der Urheber im materiellen Sinne wahren,
und das ist uns in Teilen gelungen.
(Beifall des Abg. Jörg Tauss [SPD] - Jörg Tauss [SPD]: »Bin ich hier
der einzige Fan von Müller?«)
»Die Große Koalition greift auf, dass Wissenschaft und Forschung neben
einer nennenswerten finanziellen Ausstattung günstige Rahmenbedingungen
brauchen. Ich möchte einige der aus bildungspolitischer Sicht wichtigen
Ergebnisse darstellen: Der Kopienversand auf Bestellung ist jetzt
zulässig, er ist kodifiziert und meines Erachtens gut verträglich
geregelt. Der Kopienversand kann in dem Moment ohne Weiteres erfolgen,
wenn ein Onlineangebot von Verlagen nicht offensichtlich und nicht zu
angemessenen Konditionen zu erhalten ist. Das trägt den wesentlichen
Forderungen Rechnung.«
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD])
»Darüber hinaus ist es uns gelungen, eine praktikable Regelung für
elektronische Leseplätze in den Gesetzentwurf einfließen zu lassen. Die
Begründung zu lesen, sei jedem anempfohlen. Hier besteht nämlich nicht
das Problem, das der Kollege Montag an die Wand gemalt hat. Unsere
Lösung ist veritabel. In einem Entschließungsantrag der
Koalitionsfraktionen werden die wichtigen Punkte aufgegriffen, die zur
Lösung in einem Dritten Korb anstehen. Ich bin mir sicher, dass wir in
einer vergleichbar kooperativen Zusammenarbeit mit den Rechtspolitikern
auch hier zu guten Lösungen kommen werden.«
(Beifall der Abg. Ilse Aigner [CDU/CSU] sowie des Abg. Jörg Tauss [SPD])
»Wir sollten unseren Blick einmal über die Grenzen Deutschlands
hinausschweifen lassen und uns anschauen, wie es zum Beispiel mit dem
Crown Copyright in anderen Ländern funktioniert, damit öffentlich
finanzierte Forschung und Erkenntnisse nicht wieder teuer mit
Steuergeldern eingekauft werden müssen.«


Dirk Manzewski (SPD):
---------------------
»Bei Bildung und Forschung haben wir Zugeständnisse gemacht. Anders als
bisher können in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven
Bestände aus diesen Einrichtungen eingeschränkt an elektronischen
Leseplätzen wiedergegeben werden. Frau Dr. Sitte, auch wenn das
teilweise heute so vorgehalten wird, ist das nicht zulässig. Insoweit
ist das eine Verbesserung. Zudem ermöglichen wir zur Veranschaulichung
des Unterrichts und der wissenschaftlichen Forschung den elektronischen
Kopienversand auf Bestellung, soweit die Verlage nicht offensichtlich
und zu angemessenen Bedingungen ein entsprechendes Angebot selbst
anbieten.
Ich bin mir durchaus bewusst - das ist hier heute ja auch
deutlich geworden -, dass für den Bereich Bildung und Forschung eine
noch höhere Erwartungshaltung bestand. Soweit es den Kopienversand
betrifft, waren unsere Möglichkeiten aber durch die entsprechende
europäische Richtlinie und durch während des Gesetzgebungsverfahrens
geäußerte Bedenken der Europäischen Kommission stark eingeschränkt. Ich
halte die Kritik, mit der ein wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht
angemahnt wird, für nicht berechtigt. Ich kann zwar durchaus
nachvollziehen, dass sich mancher Hochschulrektor oder -professor
angesichts immer geringer werdender Zuweisungen mehr Freiräume bei der
Nutzung des geistigen Eigentums gewünscht hätte. Seien wir aber doch
einmal ganz ehrlich: Das eigentliche Problem in diesem Zusammenhang
liegt doch klar auf der Hand und ist leider bislang noch nicht genannt
worden. Es wird immer wieder propagiert, wie wichtig Bildung und
Forschung sind - insbesondere die Bundesländer liefern sich hier
geradezu einen Wettstreit -, doch kosten dürfen Bildungsinhalte
offensichtlich nichts mehr. Die fehlende Finanzausstattung der
Hochschulen durch die Länder kann doch nicht zulasten der Urheber
gehen.«
(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: »Sehr richtig!«)
»Hier ist vorgetragen worden, dass es gegebenenfalls möglich wäre,
etwas mit Lizenzverträgen zu machen. Auch das ist heute schon möglich.
Natürlich kann sich eine Universität, wenn sie Geld in die Hand nimmt,
eins a ausstatten. An dem Geld scheitert es aber eben. Ich finde, in
einem Land wie Deutschland, das wie kein anderes auf die Köpfe seiner
Menschen angewiesen ist, darf geistiges Eigentum nicht verscherbelt
werden; denn wenn es sich nicht mehr lohnt, geistiges Eigentum zu
publizieren und zu entwickeln, dann wird das letztendlich auch zulasten
von Bildung und Forschung gehen.«
(Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)




Anlage zum Protokoll:

Anlage 3
Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin
Göring-Eckardt, Claudia Roth (Augsburg) und Britta Haßelmann (alle
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Abstimmung über den Entwurf eines Zweiten
Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
(Tagesordnungspunkt 7 a)
Die vorliegende Novelle zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft vernachlässigt immer noch in wesentlichen
Punkten die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie von Urheberinnen und
Urhebern. Das können wir trotz der wichtigen von uns durchgesetzten
Verbesserungen im Bereich der Gerätevergütung nicht ignorieren.
So fehlt immer noch ein durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie: Wer
Werke rechtmäßig besitzt, muss auch Sicherheitskopien davon machen
dürfen. Es ergibt keinen Sinn, dass Kopien von analogen Werken erlaubt
sind, bei digitalen aber nicht, weil der Rechteverwerter durch die
Anbringung von Kopierschutz de facto entscheidet, ob man Kopien
anfertigen darf oder nicht. Ebenfalls fehlt eine Bagatellklausel. Wer
für den privaten Gebrauch unerlaubt Kopien anfertigt, soll zwar
zivilrechtlich belangt werden dürfen (Schadenersatz und
Unterlassungerklärungen sind schon jetzt möglich); eine strafrechtliche
Verfolgung ist aber unverhältnismäßig. Zudem sind die
Staatsanwaltschaften ohnehin nicht in der Lage, jede private
Urheberrechtsverletzung zu verfolgen.
Weiterhin sind die Verlage gegenüber den Bibliotheken zu stark
privilegiert. Demnach haben Verlage das alleinige Recht zum
elektronischen Kopienversand, sofern sie die Bibliotheken über ihr
Angebot in Kenntnis setzen und dieses angemessen ist. Das verhindert
Innovation und ist wissenschaftsfeindlich, weil Verlage nicht motiviert
werden, bessere Angebote als die Bibliotheken zu schaffen. Für
Studierende und Promovierende wird es kaum bezahlbar sein,
Verlagsangebote wahrzunehmen, die jetzt schon bei über 30 Dollar pro
Aufsatz liegen. Mit einer Beschränkung des Versandes als ausschließlich
grafische Datei wäre man den Interessen der Verlage angemessen
entgegengekommen.
Eine ähnliche Bremse für die Wissenschaft ist die Regelung zu den
elektronischen Leseplätzen, die nur nach Zahl der Bestandsexemplare von
Werken bereitgestellt werden dürfen. Außerdem können Leseplätze nicht
in allen öffentlichen Bildungseinrichtungen angeboten werden, obwohl
die EU-Richtlinie dieses zulässt und dies von anderen Ländern auch so
umgesetzt wurde.
Nicht zuletzt: Auch Filmschaffende haben Urheberrechte und müssen
darüber verfügen können. Laut der Novelle sollen sie kein
Widerrufsrecht bei Verträgen über unbekannte Nutzungsarten haben. Damit
wird einer ganzen Gruppe von Künstlerinnen und Künstlern die legitime
Mitbestimmung über ihre Werke verwehrt und sie wird gegenüber anderen
Urhebern schlechtergestellt. Das ist nicht akzeptabel. Damit ein
einzelner Urheber nicht ganze Neuverwertungen lahmlegen kann, enthält
das Gesetz schon jetzt die Regelung, wonach die Urheber ihr
Widerrufsrecht nicht wider Treu und Glauben ausüben sollen. Diese muss
auch auf den Filmbereich übertragen werden. Wir haben bei der
Abstimmung mit den Fachausschüssen mit "Nein" gestimmt,
Änderungsanträge eingebracht und werden weiterhin für Verbesserungen in
den genannten Bereichen eintreten.


-hwh



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