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AW: [InetBib] Bücherdiebstähle im Lesesaal



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Greifen Sie in Ihrer Bibliothek zu? Selbst ist der Mann, selbst die Frau? 
Keinesfalls!

Aus drei Bibliotheken hörte ich, dass bei ertappten (männlichen) Dieben 
Leibesvisitationen durch empörte Bibliothekarinnen vorgenommen wurden...

Wußten Sie, dass Sie keine Leibesvisitation durchführen dürfen
(und dass dies auch brandgefährlich sein kann)?

Nachdem ich im Zivildienst lernen musste, einen Menschen zu packen und in die 
"Gummizelle" zu befördern (auf der Station hiess der Raum "Time-Out"), sehe ich 
keine praktischen Probleme darin, zuzugreifen. ;-)
Allerdings ist mir auch bekannt, dass diese Massnahme nur deshalb rechtlich 
legitim war, weil es eine entsprechende richterliche Erlaubnis für die 
Durchführung im therapeutischen Bedarfsfall gab. Obwohl schon alleine der 
Gruppenbereich nur von den Mitarbeitern mit einem Schlüssel zu betreten oder 
verlassen war, handelte es sich hier, auch wenn therapeutisch erforderlich, 
juristisch um einen drastischen Fall von Freiheitsberaubung, der genehmigt 
werden musste.
Da ich kein Jurist bin, weiss ich nicht, wo die Grenze zwischen erlaubtem 
Festhalten und Freiheitsberaubung liegt. Es dürfte aber u.U. ein recht schmaler 
Grat sein. Einsperren (Kellermagazin? Putzkammer?) würde also auch wohl für ein 
Nur-Bis-Die-Polizei-Kommt nicht drinliegen.
Nur: Welche Lösung ist tatsächlich angebracht, wenn ein Bücherdieb in flagranti 
ertappt wird? Welche Lösung haben die Kollegen/innen in Berlin angewandt und 
gab es Probleme bei der von ihnen angewandten Lösung? Das geht aus der 
Nachricht nicht hervor und wäre noch interessant zu erfahren.

Gruss aus Bern
Bernd Martin Rohde

--
Bernd Martin Rohde, Dipl.-Bibl. (FH)
Sportweg 15, CH 3097 Liebefeld
Tel.: (+41) (0)31 9719674, mailto:b.m.rohde@xxxxxxx
(dienstl.: Tel.: (+41) (0)31 631 93 13, mailto:bernd.rohde@xxxxxxxxxxx)



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