[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Linksystem zu Google Scholar nicht erlaubt!




...............................................................
Date: Mon, 24 Sep 2007 15:36:01 +0200 
From: "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> 
Subject: Re: [InetBib] Linksystem zu Google Scholar nicht erlaubt! 

Lieber Herr Hehl,

der von Ihnen zitierte Paragraph findet sich im
oesterreichischen Urheberrechtsgesetz. Fuer Sie waere das
deutsche relevant, das ueber einfache Datenbanken unter den
§§ 87a ff. handelt.
.................................
.................................
..............................................................

lieber Herr Graf, (liebe Liste),
 
vielen Dank für Ihre ausführliche Information. Die unterschiedlichen 
Urheberrechtsgesetze für einzelne Länder macht die Sache noch komplizierter. 
Ist hier nicht sogar das UrhG der USA zuständig?
Im Text des deutschen UrhG § 87b Rechte des Datenbankherstellers
ist die Rede von Handlungen, "die einer normalen Auswertung der Datenbank 
zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers 
unzumutbar beeinträchtigen." Damit könnte man das Linksystem zu Google Scholar 
verbieten, aber nicht, wie schon gesagt, die Technologie, die irgendwie und 
wann zur Anwendung kommen wird.

"Ich finde es schade, dass Sie weder bei den Bibliotheken
noch bei den Bibliotheksjuristen, die zu solchen
Erlaeuterungen eher berufen waeren, den noetigen Rueckhalt
fuer Ihre Linkysysteme finden."

Das finde ich natürlich auch, gelinde gesagt!!

Mit freundlichen Grüssen

Hans Hehl



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.