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[InetBib] Antwort: Re: OT: Internetgesetzesregelungen



Hallo Herr Weiler,

da ich die genauen Umstände dieses Online-Angebotes nicht kenne, könnte es 
sich lediglich um eine sog. "invitatio ad offerendum" handeln. 

Erklärung: siehe hier: http://www.lexexakt.de/glossar/invitatio.php

Vielleicht hilft Ihnen das weiter?!

Mit freundlichen Grüßen

Martin Steinmetz
____________________________________________
Stadt Mainz
Bibliotheken der Stadt Mainz - Wissenschaftliche Stadtbibliothek
Martin Steinmetz
Dipl. Bibliothekar

55116 Mainz
Rheinallee 3B 
Tel. 06131/12 26 51 
Fax. 06131/12 35 70
http://www.bibliothek.mainz.de 




Liebe Liste,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ist es rechtlich erlaubt ein 
Onlineangebot zu veröffentlichen ohne dafür den genauen Preis anzugeben?
Manche DMS verfahren nach dieser Form der Kundenwerbung.
Schönen Gruß
J. Weiler 

-- 
Psssst! Schon vom neuen GMX MultiMessenger gehört?
Der kann`s mit allen: http://www.gmx.net/de/go/multimessenger




Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.