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Re: Re: [InetBib] Urheberrechtlich Ängstlichkeit



Lieber Herr Graf,

es ist doch ein bisschen daneben, wenn Sie in Ihrem
Weblog-Beitrag von "Kamikaze-Digitalisierungen" sprechen
und damit wohl die hier debattierte Digitalisierung nach
den Vorgaben der Vereinbarung zwischen DBV und
Boersenverein meinen.

DIESE Digitalisierungen meine ich nicht.

Nuechtern betrachtet wuerde man eher Ihre Position als weit
vom "Common sense" entfernte Spitzfindigkeit ansehen
muessen.

Wenn ich mich auf eine juristische Position zurückziehe, was als 
Bibliotheksjurist durchaus meine Aufgabe ist, dann risikiere ich es leider, vom 
"common sense" abzuweichen. Es ist eine immer wieder gern geführte Redensart, 
dass man den gesunden Menschenverstand nicht durch Sachverstand trüben solle. 
Wenn man freilich nach den methodischen Vorgaben der Sache arbeitet, wird es 
mitunter skurril. Ich finde es wichtig, die merkwürdigen Ergebnisse des Rechts 
deutlich zu kommunizieren, anstatt sie durch "gesunden Menschenverstand" 
wegzuschieben.

Vestehen Sie mich nicht falsch, ich finde es gut, mit gesundem Menschenverstand 
an Probleme wie § 52b UrhG heranzutreten. Hier sind wir aber im Bereich der lex 
ferenda, im Bereich der Rechtspolitik. Und hier sind engagierte Stimmen wie die 
Ihre, die im Namen des gesunden Menschenverstandes gegen sinnlose Regelungen 
protestieren, sehr wertvoll. 

Ihre Wirkung wird umso deutlicher sein, je besser Haarspalter wie ich die 
Aporien bestehenden Rechts herausgearbeitet haben. 
;)

Nach dem eindrucksvollen Scheitern des Bibliothekswesens und der Wisenschaft 
bei Korb 2 halte ich den "bewährten" Weg der reparierenden Interpretation, die 
in der Praxis den Nutzer möglichst wenig merken läßt, zum Preis freilich von .. 
naja sagen wir mal interessanten juristischen Rechtfertigungen (weniger schön 
"Rechtsbrüche" genannt), für wenig zielführend. 


Als Kamikaze-Digitalisierung wuerde ich solche
Digitalisierungen verstehen, bei denen man genau weiss,
dass der Schutz noch nicht abgelaufen ist, dass
Rechteinhaber bekannt sind und diese die Rechte auch
wahrnehmen.

Das bin ich ganz Ihrer Meinung. Derartige Projekte sind ja bekannt ... bei 
Bibliotheken und Verlagen.

Eric Steinhauer



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