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Re: [InetBib] subito liefert auch nach dem 1.1.2008 Aufsatzkopien



Lieber Herr Schwiemann!

Leider muß ich Ihnen widersprechen:
1. Wie mir auf der letzten internationalen ILDS Conference von den ausländischen 
Kopien-Lieferdiensten ausdrücklich bestätigt wurde, stehen die alle bereit, um ab dem Ende der 
Subito-Dienste den deutschen Markt zu bedienen. Unsere ausländischen Kollegen freuen sich 
(leider!!!) über das Einknicken von Subito.

2. Die ausländischen Lieferdienste fühlen sich nicht (!) an das deutsche Urheberrechtsgesetz gebunden. Natürlich gibt 
es für diesen Sachverhalt wunderbare juristische Theorien, aber keine Urteile. Auch das LG und das OLG München haben im 
Subito-Prozeß diesen Komplex ausdrücklich ausgeklammert. Deshalb sagen unsere Foreign Friends, sie würden sich liebend 
gern verklagen lassen. Denn z.B. in Kanada ist ein derartiger Prozeß positiv für die Bibliotheken ausgegangen. Auch ist die 
Gesetzeslage in anderen Industrieländern wesentlich bildungsfreundlicher als in Deutschland.

3. Eine internationale Übersicht zeigt, daß Lizenzverträge stets zum Nachteil von Bibliotheken sind. Deshalb werden sie zunehmend abgelehnt.
Trotzdem schöne Weihnachten

--
Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / 
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx




Von: Jörg Schwiemann
Gesendet: Di 18.12.2007 14:23
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: [InetBib] subito liefert auch nach dem 1.1.2008 Aufsatzkopien


Liebe Listenteilnehmer,

um allen Gerüchten vorzubeugen: subito liefert auch nach dem 1.1.2008 0:00 Uhr weiterhin Aufsatzkopien.

Allerdings können PDF-Dokumente vorübergehend nicht versandt werden, da mit der Unterzeichnug der Lizenzverträge mit den internationalen Verlegern erst im Laufe des Januar zu rechnen ist und zudem die Abfrage bezüglich des "offensichtlichen" Pay-per-view Angebotes über die EZB auch erst im Januar zur Verfügung stehen wird.

Aber auch die ausländischen Lieferdienste wie z.B. die British Library darf nur nach dem dann geltendem deutschen Urheberrecht liefern, es sei denn sie hat bereits entsprechende Lizenzverträge abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüssen,
i.A. Jörg Schwiemann.

--
Joerg Schwiemann
subito e.V.   - Administration -

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tel    ++49-30-417497-14
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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.