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Re: [InetBib] Kopienversand verboten?



Sehr geehrte Herr Dietz,

für mich ergibt sich daraus die Frage, ob der Kopienversand nur deswegen möglich ist, weil das Fiz entsprechende Zahlungen in der Größenordnung >Pay ver view< an die Verlage tätigt?

Frische Grüße von der Kieler Förde

Gisela Kordes

At 16:34 17.02.2008 +0100, you wrote:
Harald Müller schrieb:
Immer mal wieder ist zu hören (so angeblich auf der Mitgliederversammlung von
Subito am 12.12.2007), der Gesetzgeber habe mit dem neuen § 53a UrhG den
digitalen Kopienversand VERBOTEN.

...dass dem nicht so ist, ist zB hier zu lesen:

"
Neben Bibliotheken sind auch die Wissenschaftsverlage Karger, Springer und Thieme Partner von FIZ AutoDoc und liefern elektronische Einzelartikel aus ihren Zeitschriften an die Kunden. Dieser Dienst ist von der Änderung des deutschen Urheberrechts ebenfalls nicht betroffen und wird nun noch erweitert.
"

In: Pressemitteilung FIZ Karlsruhe. Info dazu am 20.01.08 in inetbib.

MfG, Karl Dietz



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.