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RE: [InetBib] Jetzt berichtet auch Heise über die neuen Subito-Verträge und -Konditionen



Lieber Herr Schwiemann!

Vielen herzlichen Dank für Ihre Richtigstellung. Sie haben damit allen
LeserInnen von Inetbib einen großen Gefallen getan. Denn der bei Heise-Online
erschienene Text ist in der Tat nicht korrekt:

 (Zitat)
Es trifft nicht zu, daß es eine Verpflichtung der
subito-Lieferbibliotheken gibt, innerhalb von 18 Monaten höchstens 10
Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift zu liefern.

Vielmehr wissen wir alle jetzt, daß es in 18 Monaten (d.h. ab Juli 2009) eine
Verpflichtung der subito-Lieferbibliotheken geben wird, innerhalb von einem
Kalenderjahr (=12 Monaten) höchstens 10 Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift
zu liefern.

Mit freundlichen Grüßen

--
Dr. Harald Müller
 



-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Jörg Schwiemann
Sent: Tuesday, February 26, 2008 2:16 PM
To: Internet in Bibliotheken
Cc: sk12@xxxxxx
Subject: RE: [InetBib] Jetzt berichtet auch Heise über die neuen Subito-Verträge
und -Konditionen

Sehr geehrter Herr Müller,

ich gebe zu, daß dieser Text für "Feld-, Wald- und Wiesenjuristen" (O-Ton 
HM) nicht ganz einfach zu interpretieren ist:

1. der Passus bezieht sich auf Kopien pro Zeitschrift und Kundenbibliothek 
(gemeint ist hier eine Campuszugehörigkeit) pro Kalenderjahr.

2. ganz klar geht aus dem Kapitel 2.8.2 hervor, daß die Realisierung von 
unserer Seite auch erst in 18 Monaten ("spätestens") erfolgen muß. 
Hilfreich wäre es für die Allgemeinheit auch gewesen den Passus 2.9.2 aus 
dem übrigens nicht öffentlichen Vertrag mit aufzuführen.

3. die Einführung dieses sogenannten Cap ist allerdings noch keine 
beschlossene Sache. subito ist verpflichtet, für die Verlage hier 
statistische Daten zu erheben, um dann in einem Gremium zu einer 
Entscheidung über die Einführung kommen zu können. Dies werden wir 
genauso tun.

Die Punkte 1 und 2 reichen aus meiner Sicht für eine Gegendarstellung der 
Formulierung von Herrn Stefan Krempl (Autor des heise-Artikels) völlig 
aus. Ich bin als Laie ehrlich gesagt ein bißchen erschüttert, dies einem 
gestandenen Juristen erläutern zu müssen.

Mit freundlichen Grüssen,
Jörg Schwiemann.

PS: diese Email ist keine offizielle Stellungnahme von subito.


 Wenn der Kollege Schwiemann schreibt:

Es trifft nicht zu, daß es eine Verpflichtung der
subito-Lieferbibliotheken gibt, innerhalb von 18 Monaten höchstens 10
Kopien aus einer einzelnen Zeitschrift zu liefern.

dann möchte ich ihm entgegenhalten:

2.8.2 des Nachtrag Nr. 1 zum Rahmenvertrag lautet wörtlich:
"Vorbehaltlich Ziffer 2.9.2 dieses Nachtrages verpflichtet sich subito
e.V.und wird auch
seine innerhalb Deutschlands als Lieferbibliotheken agierenden
Mitgliedsbibliotheken
dazu verpflichten, bis spätestens 18 Monate nach dem Datum dieses
Nachtrages zum Rahmenvertrag insgesamt maximal zehn Lieferungen von in
einer Veröffentlichung erschienenen Artikeln pro Kalenderjahr und
Kundenbibliothek zu tätigen. Die Höchstzahl
von zehn Lieferungen pro Kalenderjahr und Kundenbibliothek gilt
unabhängig davon, ob
es sich bei der Kundenbibliothek um den Empfänger eines veröffentlichten
Artikels als
Angehöriger der Kundengruppe 3 oder aufgrund eines Auftrags handelt, die
die Kundenbibliothek von einem Angehörigen der Kundengruppe 1A oder 1B
erhalten hat. Wenn die Höchstzahl von zehn Lieferungen bei einer
bestimmten Veröffentlichung und
Kundenbibliothek erreicht ist, können die Lieferbibliotheken innerhalb
Deutschlands
weiterhin jeden Artikel aus jeder Veröffentlichung gegen eine für die
Kundengruppe 2
geltende Lizenzgebühr liefern."

Mit freundlichen Grüßen

--
Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht / Bibliothek
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--
Joerg Schwiemann
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