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[InetBib] Urheberrecht, insbes. Bildrecht?



Liebe Liste,

bei Literaturrecherchen bin ich auf eine Publikation zur Nachkriegsfotografie 
gestoßen, in der mehrere (10) Fotografien veröffentlicht werden, die aus dem 
Bestand unseres Museums stammen. Normalerweise bitten die Autoren bzw. die 
Verlage um Abdruckgenehmigungen, dies ist hier aber nicht passiert. Die 
fraglichen Fotos stammen wahrscheinlich aus einer älteren Veröffentlichung 
(=Werkverzeichnis des Künstlers). Der Verlag argumentiert nun, es handele sich 
um "Bildzitate", die urheberrechtlich nicht geschützt seien. Diesen Begriff 
finde ich zwar sehr kreativ, doch er ist mir in der Literatur zu Bildrechten 
bisher noch nicht begegnet.
Die Kopien der fraglichen Seiten zeigen nun, dass die Fotografien die 
kompletten Lichtbildwerke, nicht etwa Ausschnitte daraus, zeigen. Der Künstler 
ist auch noch keine 50 Jahre tot (er starb erst 1989), die Bildrechte liegen 
eindeutig beim Rheinischen Landesmuseum Bonn.
Ich bin keine Spezialistin für Bildrechtsfragen, daher meine Frage: darf ein 
Verlag Fotografien publizieren, ohne sich um die Urheberrechte des Besitzers zu 
kümmern, wenn er die Vorlage einfach aus einem älteren Ausstellungs- bzw. 
Werkkatalog nimmt?! Existiert etwas wie ein "Bildzitat" überhaupt, wie es mir 
der Verlagsjurist nahelegte? 
Oder scheut der Verlag nur den Aufwand, Bildrechte zu klären (und ggf. zu 
bezahlen?)? 

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Haendschke

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Susanne Haendschke M.A.
(wiss. Bibliothekarin)

Rheinisches Landesmuseum Bonn
- Bibliothek und Bildarchiv -
Bachstr. 5-9
53115 Bonn
Tel.: +49-228-2070-201
Fax : +49-228-2070-299
mail: susanne.haendschke@xxxxxx 



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