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Re: [InetBib] Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten



On Tue, 22 Jul 2008 22:43:20 +0200 (CEST)
 Eric Steinhauer<eric.steinhauer@xxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste, lieber Herr Graf, lieber Herr Kuhlen,

Ich halte das mit Verlaub fuer absoluten Unsinn, was Herr
Steinhauer uns hier weissmachen will.

Das einzige Kriterium, das bei Publikationsforderungen fuer
Pruefungsleistungen (Magister, Habilitation, Dissertation,
Bachelor) zu zaehlen hat, sofern man den Sonderfall der
Betriebsgeheimnisse ausklammert, ist, ob durch die
Publikation angesichts der Qualitaet der Arbeiten
(durchschnittlich gesehen) ein wissenschaftlicher oder
volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht.

Von daher ist es absolut irrelevant, mit bestehenden
Pruefungsordnungen zu argumentieren und aus diesen
abzuleiten, dass eine Magisterarbeit vom Zweck etwas
voellig anderes ist als eine Dissertation. Wenn faktisch
geisteswissenschaftliche Magisterarbeiten heutzutage
Dissertationen vor fuenfzig Jahren entsprechen, dann muss
man die Pruefungsordnungen anpassen. Ansonsten hat man ja
einen klaren Zirkelschluss: Man kann keine
Pflichtveroeffentlichung vorgeben, weil man den Zweck der
Arbeit so zugeschnitten hat, dass eine Veroeffentlichung
nicht erforderlich ist.

Unter den Tisch faellt bei Steinhauers
 essentalistisch-absurder  Juristen-Akrobatik, dass im
Nachbarland Oesterreich unterhalb der Dissertation als
Abschlussarbeit die Diplomarbeit existiert, die seit Jahren
ablieferungspflichtig ist. Sie wird in der
Hochschulbibliothek und wohl auch in der Nationalbibliothek
nutzbar aufbewahrt und auch der Fernleihe zur Verfuegung
gestellt. Offenkundig lebt die Alpenrepublik sehr gut mit
dieser Loesung.

Wenn die Pruefungsnormen nicht mit der Realitaet in
Einklang stehen, dann muss man die Normen aendern und nicht
die Realitaet.

Klaus Graf 



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