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Re: [InetBib] Antw: Re: Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten



Eric Steinhauer schrieb viel m.E. lessens- und bbedenkeneswertes,
aber auch folgendes, ueber das ich mich etwas gewundert habe:

Ich finde es nicht
unproblematisch, wenn etwa ein Arbeitgeber ohne weiteres im Internet die
Prüfungsarbeit eines Bewerbers einsehen kann. Diese Arbeit kann vom
Niveau durchaus schlechter sein als die letztlich im Diplom erreichte
Note! Oder noch schlimmer, als die wohlwollende Bewerung des
Prüfers.

Haben wir dieses Problem nicht auch schon jetzt bei den
Dissertationen? : Aufgrund von Rigorosum/Disputatio kann die
Gesamtnote besser sein als die Bewertung der Arbeit, und
die meisten von uns koennen sich wohl durchaus daran er-
innern Dissertationen gelesen zu haben wo man sich er-
staunt gefragt hat "und *da*fuer vergeben die in X einen
Dr?"

Darin, dass wir gerne einen weit hoeheren Teil von
Examensarbeiten unterhalb der Diss. zugaenglich sehen
wuerden scheint ja relativ weitgehende Einigkeit zu
bestehen. Ginge das u.U. nicht vielleicht auch dadurch,
dass man die Veroeffentlichungspflicht fuer derlei
Texte umkehrt: Die graduierende Einrichtung wird ver-
pflichtet der graduierten Person zu ermoeglichen die
Examensarbeit ueber einen Hochschulserver zugaenglich
zu machen?

   Mit freundlichen Gruessen

Heinrich C. Kuhn



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