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[InetBib] Verlängerung von § 52a UrhG!



Liebe Liste,

die Koalitionsfraktionen haben in BT-Drs. 16/10.569 einen Gesetzentwurf 
vorgelegt, um § 52a UrhG bis zum 31. Dezember 2012 erneut zu befristen. 
Bemerkenswert ist die Begründung zu dem Gesetz, die Fragen der Bedeutung dieser 
Norm für Bildung und Wissenschaft vollkommen außer acht läßt. Die Verlängerung 
ist allein zur Klärung noch offener Vergütungsfragen motiviert.
http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/10/16/verlaengerung-sect-52a-urhg-4880299

Eric Steinhauer



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