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[InetBib] Juristische Frage zur Verlinkung in News-Archiv



Liebe ExpertInnen,

kann uns jemand mit folgender Frage helfen:

- Eine deutsche Hochschule veröffentlicht den Volltext einer Seminararbeit (nicht auf einem Hochschulschriftenserver, sondern als Lehrstuhlangebot).

- Wir haben im Rahmen eines kurzes inhaltsbeschreibenden Textes (Kommentars) auf diese Arbeit hingewiesen, da sie fachlich einschlägig ist.

- Nach drei Jahren fordert der Autor der Seminararbeit die Entfernung der öffentlichen Zugänglichmachung des Volltextes bei der Hochschule.

- Darüber hinaus fordert er die Löschung des (kommentierten) Links aus unserem Nachrichtenarchiv.

Die Hochschule will dem Begehren nachkommen und den Zugang zum Text unterbinden. Wir werden demzufolge den Link auf den Volltext (quasi im Rahmen der üblichen Linkprüfung) deaktivieren. Müssen wir den Kommentar zu dem Link im Online-Archiv aus dem Jahre 2005 tatsächlich auch entfernen? Abgesehen davon, dass in diesem Fall nach drei Jahren digitale Spuren an vielen Stellen existieren dürften, müssen wir unser Archiv 'bereinigen'?

Für Hinweise wären wir dankbar. (Weitere Informationen gerne auf Anfrage; wir wollen nicht noch mehr 'Spuren' erzeugen.)

Beste Grüße

Erich Weichselgartner,
ZPID



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