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[InetBib] Juristische Frage zur Verlinkung in News-Archiv



Liebe ExpertInnen,

kann uns jemand mit folgender Frage helfen:

- Eine deutsche Hochschule veröffentlicht den Volltext einer Seminararbeit (nicht auf einem Hochschulschriftenserver, sondern als Lehrstuhlangebot).
- Wir haben im Rahmen eines kurzes inhaltsbeschreibenden Textes 
(Kommentars) auf diese Arbeit hingewiesen, da sie fachlich einschlägig ist.
- Nach drei Jahren fordert der Autor der Seminararbeit die Entfernung 
der öffentlichen Zugänglichmachung des Volltextes bei der Hochschule.
- Darüber hinaus fordert er die Löschung des (kommentierten) Links aus 
unserem Nachrichtenarchiv.
Die Hochschule will dem Begehren nachkommen und den Zugang zum Text 
unterbinden. Wir werden demzufolge den Link auf den Volltext (quasi im 
Rahmen der üblichen Linkprüfung) deaktivieren. Müssen wir den Kommentar 
zu dem Link im Online-Archiv aus dem Jahre 2005 tatsächlich auch 
entfernen? Abgesehen davon, dass in diesem Fall nach drei Jahren 
digitale Spuren an vielen Stellen existieren dürften, müssen wir unser 
Archiv 'bereinigen'?
Für Hinweise wären wir dankbar. (Weitere Informationen gerne auf 
Anfrage; wir wollen nicht noch mehr 'Spuren' erzeugen.)
Beste Grüße

Erich Weichselgartner,
ZPID



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