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[InetBib] Freiheit der Wissenschaft bezügl. Veröffentlichen bei Autoren aus dem Öff. Dienst



Hallo,

ich bin kein Jurist, stimme als juristischer Laie von dem Kollegen Stephan
zu.

Zu unterscheiden sind wohl Hochschulangehörige, denen (noch?) die Freiheit
zusteht und Mitarbeiter z. B. von forschenden Bundesbehörden, wo die
Sachlage vermutlich anders ist. D. h. es gibt wohl Bereiche im öffentlichen
Dienst, in denen die Leitung bezüglich der Art der Veröffentlichung das
Direktionsrecht hat.

Mit freundlichem Gruß

Reinhard Supper
Z.44, -2240






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