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Re: [InetBib] Drei Fragen zu § 52b UrhG



On Thu,  2 Apr 2009 15:30:11 +0200 (CEST)
 Eric Steinhauer<eric.steinhauer@xxxxxxxxx> wrote:
Liebe Liste,

zur Zeit erhitzen sich die Gemüter an der Frage, was nach
§ 52b UrhG geht und was nicht. 

Im Grunde geht es nur um drei Fragen:


http://www.bibliotheksrecht.de/2009/04/02/drei-fragen-52b-urhg-5877936/

Sie wiederholen Ihre sattsam bekannte Ansicht, dass eine
Vervielfältigung ausdrücklich geregelt hätte werden müssen.
Wie üblich haben Sie es nicht nötig, auf abweichende
Meinungen anderer zu verlinken, auch wenn diese ausführlich
dargelegt wurden. Ich muss daher selbst auf meine
ausführliche Stellungnahme von 2007 verweisen:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg35050.html

Dabei ist die aus Ihrer Sicht interessanteste Frage des
Annexvervielfältigungsrechts aus praktischer Sicht
nachrangig.

Sie beantworten die wirklich brisante Frage des Downloads
des ganzen PDFs schlüssig damit, dass Sie die Ausnahme des
§ 53 UrhG für ganze Bücher bei Ebooks nicht für anwendbar
erklären. Bei einer anderen Auslegung kaeme man bei
internetueblichen Nutzungen von frei zugaenglichen PDFs,
sofern diese einem lieferbaren "Buch" entsprechen, schon
aufgrund der Vervielfaeltigung im Arbeitsspeicher in
Teufels Kueche.

Zuzustimmen ist Ihnen: "Nach dem eindeutigen Wortlaut des
Gesetzes spielt es keine Rolle, ob Verlage selbst
elektronische Angebote machen." Hier haette ich allerdings
erwartet, dass Sie meinen Hinweis auf die explizit andere
Regelung des http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53a.html
aufnehmen.

Klaus Graf 



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.