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Re: [InetBib] Ulmer nun auch im Boersenblatt gegen Bibliotheken



On Thu, 02 Apr 2009 15:34:25 +0200
 "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
wrote:

Das Angebot des Downloads der PDF-Image-Dateien besteht
und
erfolgt nach einer Stellungnahme der
DBV-Rechtskommission.

Auf eines Hinweises im Boersenblatt stiess ich auf

http://tudigilehrbuch.ulb.tu-darmstadt.de/information.html

Dort heisst es explizit:

"Wir machen darauf aufmerksam, dass ein Vervielfältigen
oder Weiterverbreiten der digilehrbücher verboten ist."

Anders als ich bisher annahm, muss ein Student, der das
ganze Lehrbuch auf den USB-Stick ziehen moechte, alle
Kapitel als einzelne PDFs kopieren. Dass es im Rahmen von §
53 UrhG legal ist, ein einzelnes Kapitel z.B. zu
wissenschaftlichen Zwecken zu kopieren, kann nicht
bezweifelt werden. Wieso die Bibliothek bei dieser Sachlage
gesetzlich verpflichtet waere, ein aufwaendiges DRM zu
realisieren, das den Gesamtdownload verhindert, erschliesst
sich mir nicht. Wie bereits ausgefuehrt: Die Vereinbarung
des DBV mit dem Boersenverein, die nur analoge Kopien
zulassen wollte (also nur Ausdruck, keine digitale
Abspeicherung), schoepfte zuungunsten der Benutzer § 53
UrhG     nicht aus. Wenn einzelne digitale Kopien legal
sind, sollte man nicht aufgrund der Tatsache, dass es
technisch moeglich ist, alles zu kopieren, alle digitalen
Kopien verhindern. Aber warten wir ab, wie das Gericht das
sieht.

Klaus Graf



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