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RE: [InetBib] Laufbahnbefähigung für Bibliotheksvolontäre in Thüringen




Da hätte ich aber nun eine Frage.

 

Was passiert nun wenn man einen Magisterabschluss hat und eine FH-Ausbildung.

Das würde dann ja al Volontariat angesehen werden und somit kann man mit zwei 
Ausbildungen

einer

universitären und FH-Ausbildung im höheren Dienst arbeite.

 

LAut Gesetz Thüringen.

 

Danke für eine Rückantwort.

 

MfG

Alexander Schultheis



Raquel und Alexander Schultheis Ponce
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Santiago de Chile - Providencia
Chile
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To: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
From: eric.steinhauer@xxxxxxxxx
Date: Wed, 22 Apr 2009 13:45:50 +0200
Subject: [InetBib] Laufbahnbefähigung für Bibliotheksvolontäre in Thüringen

Liebe Liste,

der Thüringer Gesetzgeber hat in Art. 16 Nr. 35 f. des Gesetzes zur Änderung 
des Thüringer Beamtenrechts vom 20. März 2009 die Laufbahn des höheren 
Bibliotheksdienstes als Laufbahn besonderer Fachrichtung eingeführt, GVBl. 
Thüringen 2009, S. 238. Bei den Zugangsvoraussetzungen wird das 
Bibliotheksvolontariat ausdrücklich genannt, ohne andere Ausbildungswege wie 
etwa das Referendariat auszuschließen. Die Volontärszeit wird überdies im 
Falle der Verbeamtung als hauptberufliche Tätigkeit anerkannt.

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/02/05/laufbahnbefaehigung-bibliotheksvolontaere-5511521/

Damit wurde in Thüringen eine laufbahnrechtliche Gleichstellung zwischen 
Volontariat und Referendariat vollzogen.

E poi si muove! :)

Eric Steinhauer


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Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.