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[InetBib] "Stiehlst du noch - oder zahlst du schon?" (Achtung Satire!)



Liebe Liste,

was tun mit unverlangt zugesandten Werbeplakaten? Zurücksenden
kommt nicht infrage, aber manche bieten eine Steilvorlage für eine
satirische Verfremdung.

Anbei ein kleines Beispiel aus gegebenem Anlaß ...

http://twitpic.com/3wz59

Zur Erinnerung: In einem Brief vom 24. März 2009 an die Autoren seines
Verlags spricht Matthias Ulmer von einem Handeln einzelner Bibliotheken,
"das erschreckend kriminelle Ausmaße" habe. Konkret genannt werden
die UB Würzburg und die ULB Darmstadt, verurteilt wird die Bereit-
stellung von Lehrbüchern an Leseplätzen in der Bibliothek durch die sich
auf § 52b UrhG berufenden Bibliotheken, weil die Digitalisierung der
Werke ohne Genehmigung des Verlags erfolgt sei und die Bibliotheken
den Download (von Teilen) der Werke nicht unterbunden hätten (inwie-
weit Kopien zulässig sind, bestimmt § 53 UrhG, während der Börsenverein
behauptet, ein Kopierprivileg nach § 53 UrhG sei in Verbindung mit § 52b
nicht gegeben).

Am 2. April verkündet Ulmer im "Börsenblatt" gar, dass das Lehrbuch
in Deutschland nun tot sei ("Die Landesbibliothek als Copyshop: Wie
das Geschäft der Verlage unter Berufung auf den Auftrag des Gesetzgebers
ruiniert wird / von Matthias Ulmer, http://www.boersenblatt.net/314659/ ).
In der Diskussion werden die Bibliotheksbenutzer auch von anderen
Verlegern, die sich zu Wort melden, als "Raubkopierer" kriminalisiert, den
Bibliotheken wird aktive Beihilfe zu strafbaren Handlungen und Begünstigung
von massenhaftem Diebstahl vorgeworfen.

Das zugleich beworbene "innovative" Testangebot der utb-studi-e-books,
das viele Bibliotheken wg. unzumutbarer Bedingungen abgelehnt haben,
zeigt, wohin die Reise gehen soll: Wer etwas herunterladen oder
ausdrucken will, soll, wenn es denn einmal funktionieren sollten (der Trial
wurde wg. technischer Probleme gleich zu Beginn um einen Monat
verschoben, nicht einmal eine unformatierte Übernahme von Textpassagen
durch Kopieren in die Zwischenablage war möglich), soll auch als Studi
gefälligst zur Kreditkarte greifen und den integrierten Webshop ansteuern,
während die lesenden Zugriffe über die Bibliothek abgerechnet werden
sollen. Wollen wir uns als Bibliotheken wirklich solche benutzerunfreund-
lichen Angebote ins Haus holen und sie unseren Studierenden zumuten
(und damit zugleich Präzedenzfälle für andere Verlage schaffen), und wie
werden solche Angebote bei den Endnutzern wohl ankommen und wahr-
genommen werden?

Können solche Lizenzbedingungen als angemessenen und zumutbar
angesehen werden? Sind Beschränkungen dieser Art überhaupt mit
§87e UrhG vereinbar, wenn die Titel wie bei UTB auf einer Online-
Plattform als Datenbank angeboten werden? (Zumindest wird man auf-
grund von 87e seitens der Endnutzer den Einsatz von Streamrecorder-
Technologien bzw. die Anfertigung und Weiterverarbeitung von Flash
Screenshots nicht verhindern oder kriminalisieren können.)

Es spricht jedenfalls einiges dafür, das Testangebot - wenn man sich denn
überhaupt darauf einlassen will - kritisch zu begleiten und etwa die Studis -
verbunden mit der Bitte um Feedback - auf die problematischen Aspekte
von vornherein hinzuweisen.

B.-C. Kämper,
UB Stuttgart

P.S.: Dass die USB-Sticks von den Studis in Darmstadt fieserweise
auch schon mal als "UTB-Sticks" apostrophiert würden, ist wohl nur ein
Gerücht.

--

Universitätsbibliothek
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Tel. +49-(0)711-685-64731
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