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Re: [InetBib] Wahrheit, Sichtbarkeit und Kontrolle



On Wed, 2 Sep 2009 20:35:14 +0200
 "Susanne Drauz" <sdrauz@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

der Bezug war Ihre Formulierung: "Es verhaelt sich hier
im uebrigen nicht
wesentlich anders als bei dem Handel mit
Gebrauchtsoftware". Diese Satz
ist falsch. Es verhält sich nämlich nicht "nicht
wesentlich anders"
sondern genau so. Es geht in beiden Fällen nämlich nur um
eines - greift
der Erschöpfungsgrundsatz ja oder nein. Und er greift
eben nur dann, wenn
man ein Werkstück in Händen hält und nicht nur ein
Download-Vorgang
ermöglicht worden ist.


Ihre Aussage ist falsch. Meine Formulierung war voll und
ganz korrekt, da die Problemlage bei Gebrauchssoftware und
Gebrauchsebooks urheberrechtlich aufgrund verschiedener
Branchengepflogenheiten sehr wohl unterschiedlich beurteilt
werden kann. Dies ergibt sich schon daraus, dass die
Erschoepfung fuer Ebooks in § 17 Abs. 2 UrhG geregelt ist,
waehrend fuer Computerprogramme § 69c Abs. 1 Nr. 3 UrhG
gilt. Gerichtsentscheidungen liegen meines Wissens
ausschließlich fuer Software vor, nicht aber fuer Ebooks
und Musikdateien. Außerdem ging es ja auch um
lizenzrechtliche Fragen. Wenn Sie weiter gern Haare spalten
moechten, weil das Ihrem Ego nuetzt: alle anderen
INETBIB-Leser werden das Spaetsommertheater gern goutieren.

Klaus Graf

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