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[InetBib] OLG Frankfurt zu § 52b UrhG



Liebe Liste,

die Begründung der Entscheidung des OLG Frankfurt in Sachen elektronische 
Leseplätze hat der Börsenverein auf seiner Seite publiziert. 

Den Link und eine erste kleine Anmerkung zu der Entscheidung gibt es hier:

http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113/

Viele Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer

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