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[InetBib] Säumnisgebühren in NRW abgeschafft!



Liebe Liste,

an versteckter Stelle in GVBl. NRW 2010, S. 13 findet sich Art. 2 der Dritten 
Verordnung zur Änderung der Studienbeitrags- und Hochschulabgabenverordnung vom 
14. Dezember 2009 die Anordnung, dass die GebO-IKM NRW außer Kraft tritt.

In der GebO-IKM NRW sind landeseinheitlich die Säumnisgebühren für die 
Hochschulbibliotheken geregelt.

Da die eingangs genannte Verordnung vom 14. Dezember 2009 mit Datum vom 12. 
Januar 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet wurde und sie nach 
ihrem Art. 3 am Tage nach der Verkündigung in Kraft tritt, ist die GebO-IKM mit 
dem heutigen (!!) 13. Januar 2010 entfallen. 

Säumnisgebühren nach der GebO-IKM können für Leihfristüberschreitungen ab 
heute, jedenfalls aber für die ab heute ausgeliehenen Medien daher nicht mehr 
erhoben werden. 

Zwar sind jetzt die Hochschulen ermächtigt, Gebühren für die 
Leihfristüberschreiung selbst festzulegen. Sie können dies wegen § 1 Abs. 2 
GebO-IKM NRW aber erst seit heute tun. Solange die GebO-IKM in Kraft war, waren 
Regelungen der Säumnisgebühren durch die Hochschule nicht möglich und daher 
nichtig.

In Anbetracht der Bedeutung der Gebühreneinnahmen für den Erwerbungshaushalt 
hätte eine derart tiefgreifende Änderung im Recht der 
Hochschulbibliotheksgebühren unbedingt mit einer Übergangsregelung versehen 
werden müssen. 

Einzelheiten kann man hier nachlesen:
http://www.bibliotheksrecht.de/2010/01/13/neues-gebuehrenrecht-hochschulbibliotheken-7747620/

Viele Grüße aus Hagen
Eric Steinhauer




 

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