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[InetBib] Fwd: [IUWIS-Team] Pressemitteilung 04/10



wahrscheinlich schon bekannt geworden, aber dennoch z.K.
RK


Aktionsbündnis
"Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Pressemitteilung Nr. 4/10 vom 29. Juni 2010
Zur sofortigen Veröffentlichung freigegeben

Diesen Pressetext finden Sie auch online unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0410.html

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Keine neuen Barrieren über ein neues Leistungsschutzrecht im Urheberrecht

Das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft zieht aus 
der ersten Anhörung des Justizministeriums zum Leistungsschutzrecht am 
28. Juni 2010 im Rahmen des Dritten Korbs den Schluss, dass ein neues 
Leistungsschutzrecht für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie für 
Verlage im Bildungsbereich (vor allem zugunsten der Schulbuchverlage) so 
überflüssig wie ein Kropf ist.

Gut 90% der Anwesenden - Information Provider, Journalistenverbände, 
Bitkom, Pressesprecher, Wirtschaft, Bildung und Wissenschaft, 
Bibliotheken, Zivilgesellschaft - konnten nicht erkennen, wieso ein 
Leistungsschutzrecht dem Ziel der Beförderung eines 
Qualitätsjournalismus nützlich sein sollte. Ebenso wurden Daten aus 
empirischen Studien vermisst, die belegen können, dass Verlage in 
elektronischen Umgebungen ohne ein Leistungsschutzrecht nicht 
wirtschaftlich operieren können. Innovative Phantasie auf den 
kommerziellen und freien Märkten ist gefragt, nicht weitergehende 
Einschränkungen durch Urheberrechtsregulierungen.

Das Aktionsbündnis hat im Prinzip keine Einwände gegen eine auch 
kommerzielle Verwertung von Wissen und Information. Auch ein 
Leistungsschutzrecht muss nicht prinzipiell abgelehnt werden. Es macht 
aber nur dann Sinn, wenn zum einen den Nutzern nicht zusätzliche 
finanzielle Belastungen zugemutet werden und wenn zum andern die 
Verwerter tatsächlich informationelle Mehrwertleistungen generieren und 
wenn, nicht zuletzt, die Urheber selber an den erweiterten Einnahmen 
fair beteiligt werden. Wenn nicht - Kreative (Wissenschaftler, 
Journalisten, Künstler) können ihre Werke in der Originalversion selber 
im Web öffentlich zugänglich machen. Vielleicht reichte das den Nutzern!

Immerhin - Presseverleger versicherten auf Anfrage, dass sie keinesfalls 
Digital Rights Management zum Schutz ihrer Produkte einsetzen wollten, 
so dass der fatale § 95a, der Schrankenrechte für die Nutzung außer 
Kraft setzt, nicht angewendet werden muss. Dies möchte das 
Aktionsbündnis explizit festgehalten wissen.

Das Aktionsbündnis möchte nicht zuletzt die Verleger auffordern, ihre 
Argumente für ein Leistungsschutzrecht nicht länger, wie in der Anhörung 
geschehen, mit dem Verweis auf geistiges Eigentum zu begründen. Das 
geistige Eigentum ist den Urhebern zuzurechnen, niemandem sonst. Das 
Urhebervertragsrecht sollte zudem die komplette Übertragung der 
Urheberverwertungsrechte durch exklusive Übertragung unterbinden; wie es 
im journalistischen Bereich durch Buy-out-Verträge immer üblicher wird.

Das Aktionsbündnis fordert das Justizministerium und die Bundesregierung 
insgesamt auf, sich von dem offensichtlich unüberlegten Ziel des 
Koalitionsvertrags zu verabschieden, über das Urheberrecht den 
Verwertern neue Privilegien zuzusichern. Die Justizministerin hatte in 
ihrer Berliner Rede vom 14. Juni ja deutlich die kommerziellen Verwerter 
davor gewarnt, das Urheberrecht für den �Erhalt ihrer überholten 
Geschäftsmodelle� zu missbrauchen. Wenn das Urheberrecht erweitert 
werden soll, dann wohl doch eher in Richtung eines nutzerorientierten 
Urheberrechts.

Bildung und Wissenschaft erwarten, dass der Dritte Korb sich eher in 
Richtung eines Wissenschaftskorbs entwickelt. Dafür, als 
Wissenschaftskorb, war er ja vom Bundestag eingerichtet worden. Die 
Anhörung zum Leistungsschutzrecht sollte so schnell wie möglich 
vergessen werden. Dieses bringt niemanden wirklich weiter.

Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Sprecher des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

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Das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" 
(www.urheberrechtsbuendnis.de) wurde 2004 im Zusammenhang mit der 
Novellierung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland gegründet.
Das Aktionsbündnis setzt sich für ein ausgewogenes Urheberrecht ein und 
fordert für alle, die zum Zweck von Bildung und Wissenschaft im 
öffentlichen Raum tätig sind, den freien Zugang zur weltweiten 
Information zu jeder Zeit von jedem Ort.
Grundlage des Aktionsbündnisses ist die Göttinger Erklärung zum 
Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004.
Diese Erklärung wurde unterzeichnet von sechs Mitgliedern der Allianz 
der Wissenschaftsorganisationen (Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung 
der angewandten Forschung e.V., Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher 
Forschungszentren e.V., Hochschulrektorenkonferenz, 
Max-Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm 
Leibniz e.V. und Wissenschaftsrat), von über 365 wissenschaftlichen 
Fachgesellschaften, Informationseinrichtungen und Verbänden sowie von 
mehr als 7.200 Einzelpersönlichkeiten.
Sprecher des Aktionsbündnis sind Prof. Dr. Kuhlen (Konstanz), Dr. Müller 
(Heidelberg), Dr. Sepp (Kassel). Weitere Informationen über Nachfrage 
an: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx, hmueller@xxxxxxx und 
sepp@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Weitere Informationen zum Themenkomplex des Urheberrechts für Bildung 
und Wissenschaft bietet auch die Plattform IUWIS (www.iuwis.de).

-- 
http://www.inetbib.de

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.