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Re: [InetBib] Ist die Abiturienten-Aussperrung der BSB rechtswidrig?



Am 24.10.2010 13:30, schrieb Klaus Graf:
Siehe http://archiv.twoday.net/stories/8400549/. Meinungen?

Klaus Graf

Lieber Herr Graf,

diese Aussage "Dass die wissenschaftlichen Zwecke in § 2 Abs. 1 an 
erster Stelle genannt werden, bedeutet nicht, dass die Bibliothek 
Wissenschaftler bevorzugen darf. Diese Interpretation der BSB ist klar 
rechtswidrig, denn die Benützungsordnung ist eine Rechtsverordnung." ist 
so unklar formuliert, dass schon von daher sich das Prädikat "klar 
rechtswidrig" nicht zwingend ergibt. Gemeint ist von Ihnen etwas 
anderes, nämlich "das Gleichbehandlungsgebot gilt auch für 
Rechtsverordnungen". Das trifft zwar zu, aber die hier von Ihnen 
suggerierte Folge, dass Abweichungen vom Gleichbehandlungsgebot weder in 
Gesetzen noch Rechtsverordnungen erlaubt und damit per se rechtswidrig 
seien, stimmt mit geltendem Recht nicht überein. Das Gegenteil ist der 
Fall, Abweichungen sind möglich, wenn sie denn nicht willkürlich sind.

Es bedarf also einer Prüfung, ob die von der BSB gewählte Einschränkung 
der Benutzung willkürlich ist. Die von der BSB gegebene Begründung und 
der Inhalt des Videos von münchen.tv widersprechen sich da nicht. Beide 
Schüler geben an, dass die Arbeitsatmosphäre ihnen förderlich sei, es 
fehlt aber jede Aussage, dass sie neben der Atmosphäre auch den 
Medienbestand genutzt hätten. Die BSB sieht es als Ziel der Beschränkung 
an, die vorhandenen Arbeitsplätze vorrangig für die Nutzer verfügbar zu 
machen, die auch mit den hauseigenen oder vermittelten Beständen 
arbeiten. Da vermag ich die Willkür nicht so klar zu sehen wie Sie. Ein 
Recht auf Nutzung einer wissenschaftlichen Bibliothek nur als coole 
Lern-Location scheint mir weder hinreichend diskutiert noch allgemein 
anerkannt.

Vielleicht sollte man zum Trost anregen, dass die Aachener Abiturienten 
jederzeit eine verständnisvollere Aufnahme im Hochschularchiv der RWTH 
Aachen finden, das "besonderen Wert auf Öffentlichkeitsarbeit und 
Nutzung der neuen Medien" legt, auch wenn "Benutzung der Unterlagen 
richtet sich nach dem Landesarchivgesetz Nordrhein-Westfalen"
http://de.wikipedia.org/wiki/Hochschularchiv_der_RWTH_Aachen .

Die Äußerung der gezeigten Politikerin ist populistisch und bringt 
sachlich rein nichts. Die räumlichen Verhältnisse der BSB zur 
Bereitstellung von Nutzerplätzen sind durch die baulichen Gegebenheiten 
zumindest auf absehbare Zeit begrenzt. Kurzfristig bringt mehr Geld da 
nichts und dass der Ersatz ungenutzter heimischer Lernplätze als Ziel 
einer ergänzenden Baumaßnahme staatliche Geldquellen sprudeln lassen 
wird, halte ich für "klar unwahrscheinlich".

mit besten Grüßen

Dietrich Pannier

75015 Bretten
dietrich.p@xxxxxxxx

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