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Re: [InetBib] Guttenberg in NETETHICS



Also sozusagen ein organisches orphan work :)) 

Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Kay Heiligenhaus
Gesendet: Montag, 21. Februar 2011 13:49
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Guttenberg in NETETHICS

Lieber Herr Graf,

Hier ist der Kontext des denunzierten Archivalia-Beitrags aus dem
hervorgeht, dass ich keinen Link auf eine illegale Version gesetzt hatte,
sondern auf einen Forenbeitrag, in dem noch allerlei anderes steht.

Ich wollte Sie mit meinem Beitrag, in dem ich ja ebenfalls explizit auf diesen 
Forenbeitrag im GuttenPlag-Wiki per Link hinweise, überhaupt nicht denunzieren. 
Ganz im Gegenteil! Ich habe mich nur gefragt, wie hier die Urheberrechtslage 
einzuschätzen ist. Das gilt zum einen für die Bereitstellung der OCR-Fassung 
der "Dissertation" sowie der entschlüsselten (!) PDF-Original-Fassung, die dort 
ebenfalls inzwischen verlinkt wurde. Das gilt aber auch für das Setzen eines 
Links auf Quellen, die wiederum auf diese Dateien verlinken. Fraglich hier ist 
für mich, ob man das "Heise-Urteil" des BGH in Analogie anwenden kann:

  
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Heise-vs-Musikindustrie-Bundesgerichtshof-verwirft-Link-Verbot-1108479.html

Oder, eigentlich für mich interessanter, steht die Frage im Raum, wer gegen 
entsprechende Veröffentlichungen und Verlinkungen überhaupt vorgehen könnte. 
Inzwischen dürfte ja deutlich geworden sein, daß das weder der Verlag noch Herr 
von Guttenberg sein kann, denn letzterer war offensichtlich nicht der Urheber, 
der ersterem hätte Verwertungsrechte übertragen können...

Beste Grüße,
Kay Heiligenhaus
 

-- 
http://www.inetbib.de

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