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Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen



2011/8/8 Stefanie Braeuning-Orth <braeuning-orth@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>:
Hier eine PM des BMJ zur beabsichtigten Neuregelung des Urheberrechts
(den zahlreichen Schreibfehlern nach scheint der Verfasser etwas in Eile
gewesen zu sein...;-)):

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_08/2011_313/05.html

„… Das Bundesjustizministerium beabsichtigt, eine Regelung zur Nutzung
verwaister Werke vorzuschlagen, welche die Interesse der Urheber und ihr
Recht eine angemessene Vergütung berücksichtigt. Ob man auch eine
Regelung zur Nutzung vergriffener Werke erforderlich sei, werde derzeit
noch geprüft. …“


danke für die info!
und noch eine von dort:


"Digitalisierung verwaister Werke ermöglichen"

Sollen Werke digitalisiert werden können, wenn der Rechteinhaber nicht
ermittelt werden kann?

© picture alliance

Fragen des Urheberrechts beschäftigen den Rechtsausschuss unter
Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) in einer öffentlichen Anhörung
am Montag, 19. September 2011. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr im
Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Gegenstand sind
Gesetzentwürfe der SPD (17/3991) und der Linksfraktion (17/4661) sowie
ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/4695).


SPD: Lizenzen für die Digitalisierung

Die SPD will die Verwertungsgesellschaften in die Lage versetzen,
Rechte treuhänderisch wahrzunehmen, wenn sich selbst nach sorgfältiger
Recherche kein Rechteinhaber finden lässt. In diesen Fällen sollten
die Verwertungsgesellschaften Lizenzen für die Digitalisierung der
Werke erteilen können. Bislang sind Digitalisierungsrechte
ausschließlich dem Urheber eines Werkes vorbehalten.
Zur Begründung heißt es, für Bibliotheken, für die Vertreter der
Rechteinhaber, für Archive und Rundfunkanstalten sowie in der
Wirtschaft gebe es große Rechtsunsicherheit beim Umgang mit
vergriffenen und sogenannten verwaisten Werken. Um solche Werke auch
digital nutzen zu können, sei eine gesetzliche Regelung erforderlich,
so die SPD.

Linke und Grüne: Werke zugänglich machen

Nach dem Willen der Linksfraktion soll öffentlichen Einrichtungen nach
einer angemessenen standardisierten Suche die digitale
Veröffentlichung verwaister und unter bestimmten Umständen
vergriffener Werke zu nichtkommerziellen Zwecken ermöglicht werden.
Sollten Urheber und Rechteinhaber im Nachhinein berechtigte Ansprüche
anmelden, seien diese zu vergüten.

Die Grünen fordern eine gesetzliche Regelung für Werke, deren Urheber
oder Rechteinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln sind. Sie
schlagen vor, diese Werke gegen eine angemessene Vergütung für eine
elektronische Vervielfältigung oder nichtkommerzielle Nutzung
öffentlich zugänglich zu machen. (vom)

Zeit: Montag, 19. September 2011, 17 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300
Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses
(Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail:
rechtsausschuss@xxxxxxxxxxxx) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie
des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument
mitgebracht werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon:
030/227-32929 oder 32924) anmelden.

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