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Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen



Liebe Liste, 
ich bin mal wieder hingerissen, "treuhänderische Verwaltung".. unglaublich wie 
liebevoll der Staat sich hier seine Rechte #durchs Schlüsselloch verkehrtherum 
abnehmen lässt. Was macht der Staat, wenn Erben eines großen Vermögens nicht 
aufzufinden sind??? .denken Sie mal nach.. tja.. JAAAH! .Aha!
Warum will er bei Vergütungsrechten nicht bekannter Personen anders verfahren 
und dieses Geld im Voraus von öffentlichen Einrichtungen, die die Schöpfung 
wenigstens als solche bekannt machen, an eine Verwertungsgesellschaft 
überweisen lassen für den Fall der Fälle.. . Und das durch jene öffentlichen 
Einrichtungen wie Bibliotheken und Archive, die er doch dazu beauftragt hat, 
durch ihre Arbeit erst dafür sorgen, dass viele dieser Werke überhaupt entdeckt 
sind -also als Werke eben nicht verwaisen - und für ein Publikum zugänglich. 
Dafür möchte der Staat seine eigenen Einrichtungen noch zur Kasse bitten? Also 
sich selber melken, oder was soll das.. unglaublich was für ein 
"Privatrechtsfimmel" da in den Köpfen unserer Volksvertreter rumrauscht. 

Hochinteressant. Zumal hier die Rechtsperson fehlt, deren Vergütungsansprüche 
genau von Einrichtung X zu vertreten sind. Mit welchem Recht verwerten hier 
Dritte? Auch einen Auftrag hierfür gibt es von diesem Unbekannten nicht.  Die 
Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben doch ohnehin gewahrt. 

Was passiert mit dem Geld, angehäuften Zinsen etc. ???? 

Das Problem muss in der Tat in gesetzliche Regelungen, aber zur 
Rechtssicherheit der Bibliotheken und Archive! Der Vergütungsanspruch kann an 
der Stufe gelöst werden, wo er steht. Eine klare Vorgabe für die Ermittlung von 
Urhebern, hinreichende Fristen zur Meldung von Ansprüchen und eine 
Verjährungsfrist oder festgelegte Höchst-Nachzahlungsdauer, die Festlegung von 
Pauschalen und ein Fonds für deren Abgeltung bei unzumutbarer Härte für betr. 
Nutzer des Werkes und natürlich die schadlose Veröffentlichung in öffentlichen 
Netzen im Rahmen der Pflicht und des Rechts eines Staates seine kulturellen 
Güter zu erhalten und zu pflegen.

Die EU-Richtlinie ist da zumindest ausnahmsweise etwas besser drauf, als so 
mancher unserer individualpolitischen Ikonen im Bund.

Der Fall, dass eine Veröffentlichung, die jemand Unbekanntes gemacht hat (und 
damit eben auch dieses entschieden!), diese Veröffentlichung gar nicht 
"erlaubt" hat, das zu beweisen überlasse man mal besagtem unauffindlichen 
Urheber. Aber dafür Geld an eine angebliche Vertretung zu überweisen.. wie 
gesagt - hingerissen.

Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Matthias Ulmer
Gesendet: Mittwoch, 10. August 2011 16:31
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen

Lieber Herr Kuhlen,

die Form, wie hier gleich Offenlegung gefordert wird und einzelne in Rage 
geraten erschreckt mich und ich bereue sofort, überhaupt ein Wort dazu gesagt 
zu haben. Es wundert mich nicht, dass man in diesem Klima lieber schweigt als 
offen diskutiert.
Also: es gibt kein "Einigungspapier" das man offen legen könnte. Es gibt eine 
Arbeitsgruppe (vermutlich neben x anderen), die sich regelmäßig austauscht und 
durch gegenseitige Information versucht eine gute Lösung zu erarbeiten. Dabei 
informieren die Verbände, Ministerien, Kommission und Verwertungsgesellschaften 
über ihre Aktivitäten zum Thema verwaiste Werke und digitale Bibliotheken. 
Niemand weiß natürlich, was das Ministerium am Ende als konkreten Entwurf 
vorlegen wird. Aber es wäre eigenartig, wenn das ganz im Widerspruch zu den 
Gesprächen steht. Eigentlich finden Sie in dem Entwurf einer europäischen 
Richtlinie, in der Stellungnahme des Bundesrates und in der Antwort der 
Bundesregierung auf die kleine Anfrage die meisten Punkte beantwortet.
Diligent search, aber automatisiert, über vorgeschriebene Datenbanken, 
unterstützt durch Arrow, mit Dokumentation, Lizenzierung über die 
Verwertungsgesellschaft, Zahlung einer Vergütung mit treuhänderischer 
Verwaltung. So würde ich das aktuell knapp skizzieren.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer



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FAX: +49 (0)711-4507-225
mulmer@xxxxxxxx
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Eugen Ulmer KG
Sitz Stuttgart
Registergericht Stuttgart, HRA 581
Geschäftsführer: Matthias Ulmer





Am 10.08.2011 um 15:31 schrieb Klaus Graf:

On Tue, 09 Aug 2011 16:04:19 -0700
Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Vielen Dank Herr Upmeier - ich denke, der DBV bewegt sich
hier in die 
richtige Richtung, z.B. auch mit dem Hinweis auf eine
möglichst 
weitgehende Automatisierung der diligent search. Der
SPD-Vorschlag z.B. 
ist für die Bedürfnisse der Massendigitalisierung nicht
brauchbar.
Ich wundere mich allerdings über das Schweigen von Herrn
Ulmer auf meine 
Aufforderung (INETBIB von gestern), die "nicht mehr
strittige Lösung" 
öffentlich zu machen. Solange das "Einigungspapier" nicht
öffentlich 
gemacht wird, gilt weiterhin die Kritik des
Aktionsbündnisses in seiner 
Pressemitteilung schon vom 4.1.2011:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0111.html.de
und 
darin u.a. die Aussagen, mit denen ich zitiert werde:

Kuhlen empfiehlt dringend, "die Bedenken zahlreicher
Bibliothekare und 
Archivare gegenüber dem vagen Konzept der ,sorgfältigen
Suche' ernst zu 
nehmen und konkrete Suchpläne zur Diskussion zu stellen,
statt weiter 
hinter verschlossenen Türen zu verhandeln". Außerdem
müsse 
sichergestellt werden, dass die Verwertungsgesellschaften
keine 
exklusiven Nutzungsrechte für die Vervielfältigung und
Zugänglichmachung 
verwaister Werke einräumen dürfen: "Einen wertvollen Teil
unseres 
kulturellen Erbes mühsam bergen und ihn dann gleich
wieder wegschließen 
- das geht nicht an."

RK

Die erbaermliche Blockierei wird von der Deutschen
Nationalbibliothek und ihrer Direktorin mitgetragen:

http://archiv.twoday.net/stories/6460982/

Es genuegt fuer die unfaehige Sachbearbeitung des
Bundesdatenschutzbeauftragten, wenn eine Behoerde
behauptet, sie habe zu einem Sachverhalt keine Unterlagen -
dann ist sie fein raus ...

Klaus Graf 

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