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Re: [InetBib] Urheberrechtsreform - Planungen



Professor Eberhard Hilf sei Dank für diese klare Replik auf die kaum 
erträglichen Einlassungen von Herrn Ulmer!
Jedem Punkt seiner überzeugenden Argumente kann ich nur beipflichten.
Warum nur kämpft der Verleger Ulmer so lange schon und so arrogant gegen seine 
Kunden, die Wissenschaftler und ihre Vertretungen, wenn er sie doch eigentlich 
als "marginal" einschätzt?!

Hartmut Simon


Am 12.08.2011 um 11:37 schrieb Eberhard R. Hilf:

<lieber Herr Ulmer,
(wenn Sie es eilig haben, lesen Sie die Schlusssaetze zuerst..)

1.
Kernpunkt des Dissenses bleibt doch:
eine Koordination der Interessen durch gegenseitige Information über
Interessenlagen, ein Ausloten des Machbaren.

und dazu gehoeren eben die Dienstleister und! die Betroffenen, in einer
ordentlichen Demokratie natuerlich nur die Betroffenen; der Gesetzgeber
setzt dann den Rahmen, der die Anforderungen der Forschung bestmoeglichst
sicherstellt; in diesem Rahmen haben dann die kommerziellen
Service-Provider eine gesicherte Basis, ihre Geschaeftsmodelle zu
entwickeln, und die von der Wissenschaft geforderten Dienste (die alle
jeweils verfuegbaren technischen Moeglichkeiten ausschoepfen) als
Service-Provider zu entwickeln und anzubieten.


2.
Solche Gespräche führt man ja nur mit Personen oder Institutionen,
gegenüber denen man ein gewisses Vertrauen hat.

Dass die Dienstleister (VG-Wort, Verlage) unter sich verwandte Interessen
haben, naemlich Geld zu verdienen, ist ja fein. Aber die Nutzer/Autoren
und deren Vertretungen auszuschliessen, ist absurd.
Und dass Sie sagen, die Verlage und VG-Wort haetten kein Vertrauen in die
Nutzervertretungen ihrer Dienstleistungen, spricht Baende.
Dass in einer Lobby-Gruppe eines Industriezweiges, und darum handelt es
sich ja hier, untereinander 'ein gewisses Vertrauen' herrscht, glaube ich
Ihnen.

3.
Die Urheber sind an den Gesprächen indirekt beteiligt, durch die Verlage
und die VG Wort.

Das ist der Kernpunkt: 'indirekt beteiligt durch die Dienstleister'.
Soll mein Baecker mich jetzt 'indirekt an meiner Kaufentscheidung
beteiligen', indem er mit dem Gesetzgeber zusammen ohne mich beraet, was
ich zu bekommen habe und wann?
Eine Lobbygruppe, die sich als Vertretung der Kunden darstellt: starkes
Stueck.

4.
Ich empfinde das Aktionsbündnis nicht als repräsentative Vertretung für
Autoreninteressen. Es drückt viel eher Nutzerinteressen aus

Empfinden ist gut: Tatsache ist, dass in der Wissenschaft im Gegensatz zur
Belletristik oder Gartenbuechern alle aktiven Wissenschaftler sowohl
Autoren wie Nutzer sind.

Im AB haben sich die wissenschaftlichen Vertretungen/Institutionen
in Deutschland zusammengeschlossen, die Sie, verstaendlicherweise als
Lobbyist, aus Angst ausgrenzen wollen.


5.
die vom Aktionsbündnis vertretene Wissenschaft nur ein
kleiner Teil des gesamten Urheberspektrums ist, kommerziell gesehen im
Buchhandel etwa gerade noch 6,8% ausmacht, weiter abnehmend.

Auch das betrifft den Kern: sie wollen uns Wissenschaftler, mit ihren
Notwendigkeiten fuer eine effektive Forschung hier marginalisieren,
weil sie kommerziell nicht so essentiell seien.
Mein Vorschlag hiess ja nicht, die belletristischen Autoren
auszuschliessen, sondern keine der Nutzergruppen auszuschliessen,
und jedenfalls: jede Diskussion ueber Marktrahmenbedingungen, die das
wiss. Informartionsmanagement
betrifft, so sie serioes ist, verlangt die gleichrangige Teilnahme und
aktive Hinzuziehung der Autoren/Nutzer-Vertretungen, genauer: erst die
Betroffenen, AUtoren/Nutzer/Leser, soweit sie Wissenschaftler sind, dann,
wenn ueberhaupt, die Verlage (s.o.).

6.
Das sind  Parikularinteressen

eben, jeder der Beteiligten, auch Ihr Verlag hat seine Partikularinteressen.
Die 'Partikulargruppe' der Wissenschaft in Deutschland ist in ihrem
'Arbeitskreis' ueberhaupt nicht vertreten.

7.
Und ich vermute, dass beim Thema verwaiste Werke
das wissenschaftliche Schrifttum keine besonders große Rolle spielt.

Leider doch, das ist Ihnen als Nichtwissenschaftler, und Verlag, fuer den
wiss. Publizieren eher randstaendig ist und auch nur einen sehr kleinen
Marktanteil da hat, nur nicht klar.

8.
Zur Vergütung:
Fuer die Belletristik etc. haben Sie Recht.
Fuer den wissenschaftlichen Sektor ist das einfacher:
bei verwaisten Werken kann der Staat davon ausgehen, (der letzte
Privatgelehrte war wohl Dr. de Broglie), dass das Werk von einem Autor in
staatlichem Dienst oder von ihm finanziert entstanden ist mit dem Ziel,
die Wissenschaft zu foerdern, verfuegbar zu bleiben, barrierefrei
zugaenglich und lesbar zu bleiben, dass der Wille des Autors (und der
seines Auftraggebers/Finanziers) war, gelesen zu werden und dadurch in den
wiss. Nachkommen und deren Werken Wirkung zu erzeugen, also
wissenschaftlich 'beruehmt' zu werden. Das geht so weit, dass viele
Autoren ihre Werke nicht einmal bei VG-Wort anmelden, wie ich und die mir
bekannten Kollegen.


9.
naheliegend, dass die Vergütung irgend wann beim Rechteinhaber ankommt.

Auch hier haben Sie - fuer den Staat eben kein marginaler Sektor
'wissenschaftliche Forschung' nicht verstanden, was in diesem Sektor
entscheidend ist und von den Erben i.A. auch als Wille des Autors
respektiert wird: gelesen zu werden, zum Lesen gefunden zu werden; wenn
dies eingeschraenkt wird, damit einige Dienstleister damit mehr Geld
verdienen koennen, versuendigt sich dieser an dem Willen des wiss. Autors,
an dem Staatswillen nach effektiver Forschung (Wissen aus kommerziellen
Interessen der Forschung vorzuenthalten).

Fazit: Ihre 'AG' aufloesen und eine offene Diskussion mit Allen fuehren,
wie sich das in einer Demokratie gehoert.

Nichts fuer ungut, Ihr Eberhard Hilf, http://www.isn-oldenburg.de/~hilf

P.S.: als Abendlektuere empfehle ich Ihnen das sehr genaue Studium von
1. http://www.iupap.org/wg/communications/ethics/index.html
Workshop on Scientific Misconduct and the Role of Physics Journals in its
Investigation and Prevention; IUPAP International Union for Pure and
Applied Physics; da waren uebrigens die relevanten wiss. Verlage
vertreten..

2. dass uebrigens wir, im Gegensatz zu Ihnen, offen und konstruktiv das
Gespraech der Wissenschaft mit den Dienstleistern von Anfang an gesucht
und organisiert haben, sehen Sie aus der offenen Mitgliederliste der AG
ElFiKom on Electronic Information and Communication (1995).

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Am 10.08.2011 um 20:04 schrieb Rainer Kuhlen:

Was, lieber Herr Ulmer, ist daran zum Erschrecken? Wenn es ein
Einigungspapier gegeben haben sollte, dann hat m.E. die Öffentlichkeit
ein Anrecht darauf, dieses wahrnehmen zu können. Wenn es keine
schriftliche Einigung gegeben hat, dann reicht der Hinweis darauf, dass
es nichts Vorzeigbares gibt, und es gibt dann auch keine darauf
referenzierbar Einigung, die an die Politik weitergegeben werden bzw.
auf die sie sich beziehen kann.

Also halten wir fest, dass es keine verbindlich erarbeitete Lösung gibt;
ßU> Und selbst wenn die Arbeitsgruppe ein Einigungspapier verabschiedet
hätte, dann wäre das ja immer noch nicht verbindlich für die Politik,
obwohl in der Arbeitsgruppe Justizministerium und BKM vertreten sind.
Denn verbindlich in diesem Punkt ist erst dann etwas, wenn es das
Parlament entschieden hat. Bis dahin kann man die lustigsten Papiere
verfassen.

so hatte ja auch Frau Niggemann Herrn Graf geantwortet. Es hat also
nur
fortlaufend Gespräche gegeben, die dann jeder der Beteiligten und die,
die davon gehört haben (wie z.B. die SPD oder die VG-Wort oder ein
Verlag), nach ihren Standpunkten/Interessen interpretieren und z.B. auch
dem BMJ vermitteln können (aber wohl immer mit dem Autorität sichernden
Verweis auf die "unstrittigen" Ergebnisse der Gruppe). Oder sollten wir
die Statements, auf die Frau Niggemann freundlicherweise verwiesen hat,
doch als die Einigung aller akzeptieren. Es hat dem ja wohl niemand
widersprochen. Verstehen Sie bitte, wie kann man eine wie auch immer zu
bezeichnende Einigung zwischen ja nicht unwesentlichen Partnern
diskutieren, wenn es keine offizielle Referenz gibt, aber jeder der
Beteiligten auf die erarbeitete Lösung verweist? Das ist nicht mein
∆> > Verständnis von aufgeklärter politischer Öffentlichkeit. Natürlich
kann
jeder mit jedem reden, aber es ist schon etwas merkwürdig, dass bei
diesen Gesprächen keine Vertretung der Interessen von Bildung und
Wissenschaft, z.B. das Aktionsbündnis, hinzugezogen oder befragt wurde.
Sicherlich können Bildung und Wissenschaft Partnern wie der
Nationalbibliothek und dem DBV vertrauen, aber auch hier sind
stellvertretende Interessenwahrnehmungen kein Ersatz für direkte
Beteiligung.

In einer solchen Situation kann man nur spekulieren. Zudem wird man
weiter bezweiflen dürfen, ob das, was Sie, Herr Ulmer, als die zentralen
Punkte skizzierren, wirklich so "unstrittig" ist. Ich habe einige Daten
aus einer universitäten Abschlussarbeit zur Einsicht, die ich leider
noch nicht referenzieren kann, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen
ist. (Ich gebe zu, dass auch das nicht transparent ist.) Diese zeigen,
dass aus der Praxis von Museen und Archive erhebliche Bedenken bestehen
gegen die Anforderungen an eine diligent search (so wie im SPD-Entwurf
angegeben) und gegen die Rolle der Verwertungsgesellschaften in dieser
Sache, erst recht gegen die "Zahlung einer Vergütung mit
treuhänderischer Verwaltung": sollen Bibliotheken, Archive etc. wirklich
für jede in Angriff genommene Digitialisierung eine finanzielle
Vorleistung auf Verdacht erbringen? Und wer bekommt das Geld, wenn sich
hohe Überschüsse angesammelt haben? Auch gibt es bislang kaum
praktikable Vorschläge für den Umgang mit multimodalen und temporalen
Medien, die ja den größten Teil der verwaisten Werke ausmachen.

Ich hoffe, die Arbeit wird dann bald veröffentlicht werden. Mit Blick
auf Massendigitalisierung hatte das Aktionsbündnis ja auch
vorgeschlagen, anstatt einer aufwändigen und im Detail bislang nicht
geklärten diligent search (auch der EU-Vorschlag ist hier noch sehr
vage) eine (rechtlich legitimierte) befristete öffentliche Ankündigung
der geplanten Digitalisisierung vorzusehen (also eine Art
opt-out-Verfahren). Und nicht zuletzt  scheint mir noch gar nicht
geklärt zu sein, ob es unterschiedliche Bedingungen für kommerzielle und
nicht-kommerzielle Nutzung der verwaisten Werke geben bzw. ob es
überhaupt eine kommerzielle Nutzung dieser Werke geben soll - und wenn
doch, wie geklärt sein wird, dass daraus keine neuen exklusiven
Verwertungsrechte entstehen (das war auch die Forderung der DFG). Auch
ist der Status einer Regelung noch gänzlich unklar. Soll es nun doch
nach dem Vorstoß der EU eine Schrankenregelung sein, oder wird die
Regelung im Rahmen des Urheberwahrnehmungsgesetzes erfolgen? Die
politischen Parteien im Bundestags sind sich recht uneinig darüber. Man
darf gespannt sein, ob und wenn ja, wie das BMJ vorschlägt, diesen
Knoten zu zerschlagen.

Im übrigen verweise ich darauf, dass es bei IUWIS (www.iuwis.de) ein
Dossier zu den verwaisten Werken gibt, in das die verfügbaren Dokumente
dazu eingestellt werden. Es wäre auch gut, wenn Diskussionen wie diese
hier dort geführt werden könnten, damit sie auch dauerhaft transparent
dokumentiert und verfügbar/referenzierbar gehalten werden können..
RK
Am 10.08.2011 07:30, schrieb Matthias Ulmer:
Lieber Herr Kuhlen,

die Form, wie hier gleich Offenlegung gefordert wird und einzelne in Rage 
geraten erschreckt mich und ich bereue sofort, überhaupt ein Wort dazu 
gesagt zu haben. Es wundert mich nicht, dass man in diesem Klima lieber 
schweigt als offen diskutiert.
Also: es gibt kein "Einigungspapier" das man offen legen könnte. Es gibt 
eine Arbeitsgruppe (vermutlich neben x anderen), die sich regelmäßig 
austauscht und durch gegenseitige Information versucht eine gute Lösung zu 
erarbeiten. Dabei informieren die Verbände, Ministerien, Kommission und 
Verwertungsgesellschaften über ihre Aktivitäten zum Thema verwaiste Werke 
und digitale Bibliotheken. Niemand weiß natürlich, was das Ministerium am 
Ende als konkreten Entwurf vorlegen wird. Aber es wäre eigenartig, wenn 
das ganz im Widerspruch zu den Gesprächen steht. Eigentlich finden Sie in 
dem Entwurf einer europäischen Richtlinie, in der Stellungnahme des 
Bundesrates und in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage 
die meisten Punkte beantwortet.
Diligent search, aber automatisiert, über vorgeschriebene Datenbanken, 
unterstützt durch Arrow, mit Dokumentation, Lizenzierung über die 
Verwertungsgesellschaft, Zahlung einer Vergütung mit treuhänderischer 
Verwaltung. So würde ich das aktuell knapp skizzieren.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer



_________________________________________________________________
Verlag Eugen Ulmer
Matthias Ulmer
Postfach 700561 - 70574 Stuttgart
Wollgrasweg 41 - 70599 Stuttgart-Hohenheim
Tel: +49 (0)711-4507-164
FAX: +49 (0)711-4507-225
mulmer@xxxxxxxx
www.ulmer.de



Eugen Ulmer KG
Sitz Stuttgart
Registergericht Stuttgart, HRA 581
Geschäftsführer: Matthias Ulmer





Am 10.08.2011 um 15:31 schrieb Klaus Graf:

On Tue, 09 Aug 2011 16:04:19 -0700
Rainer Kuhlen<rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx>  wrote:
Vielen Dank Herr Upmeier - ich denke, der DBV bewegt sich
hier in die
richtige Richtung, z.B. auch mit dem Hinweis auf eine
möglichst
weitgehende Automatisierung der diligent search. Der
SPD-Vorschlag z.B.
ist für die Bedürfnisse der Massendigitalisierung nicht
brauchbar.
Ich wundere mich allerdings über das Schweigen von Herrn
Ulmer auf meine
Aufforderung (INETBIB von gestern), die "nicht mehr
strittige Lösung"
öffentlich zu machen. Solange das "Einigungspapier" nicht
öffentlich
gemacht wird, gilt weiterhin die Kritik des
Aktionsbündnisses in seiner
Pressemitteilung schon vom 4.1.2011:

http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0111.html.de
und
darin u.a. die Aussagen, mit denen ich zitiert werde:

Kuhlen empfiehlt dringend, „die Bedenken zahlreicher
Bibliothekare und
Archivare gegenüber dem vagen Konzept der ‚sorgfältigen
Suche’ ernst zu
nehmen und konkrete Suchpläne zur Diskussion zu stellen,
statt weiter
hinter verschlossenen Türen zu verhandeln“. Außerdem
müsse
sichergestellt werden, dass die Verwertungsgesellschaften
keine
exklusiven Nutzungsrechte für die Vervielfältigung und
Zugänglichmachung
verwaister Werke einräumen dürfen: „Einen wertvollen Teil
unseres
kulturellen Erbes mühsam bergen und ihn dann gleich
wieder wegschließen
— das geht nicht an.“

RK
Die erbaermliche Blockierei wird von der Deutschen
Nationalbibliothek und ihrer Direktorin mitgetragen:

http://archiv.twoday.net/stories/6460982/

Es genuegt fuer die unfaehige Sachbearbeitung des
Bundesdatenschutzbeauftragten, wenn eine Behoerde
behauptet, sie habe zu einem Sachverhalt keine Unterlagen -
dann ist sie fein raus ...

Klaus Graf

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http://www.inetbib.de




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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Dep. Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx

Head od the Board of ENCES (European Network for Copyright in support of 
Education and Science e.V.)- www.ences.eu

Project IUWIS (Infrastructure Copyright for Science and Education)
Humboldt University Berlin: www.iuwis.de

Speaker of the German Coalition for Action "Copyright in behalf of Science 
and Ecucation"-  http://www.urheberrechtsbuendnis.de/index.html.en

I am in Santa Barbara, CA, USA, till August 30th 2011
In case, you need to talk to me urgently, please use Skype: rainer.kuhlen
or US tel landline: 805-845-8023


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