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Re: [InetBib] CDU/CSU-B-Fraktion fordert wissenschaftsfreundliches Urheberrecht



Lieber Herr Kuhlen,

das Papier von CDU/CSU ist vor allem wegen seiner Aussagen zur 
Wissenschaftsschranke sehr beachtlich.

Was das Zweitveröffentlichungsrecht angeht, so enthält es - schlicht 
gesprochen - Unsinn.

Es heißt in dem Papier: "Zudem setzen wir uns für die Verankerung eines 
verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für 
Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein."

Ein Zweitveröffentlichungsrecht ist ja keine Pflicht zur 
Zweitpublikation. Ein Recht kann wahrgenommen werden oder nicht. In 
jedem Fall aber ist muss es, um ein Recht zu sein, durchgesetzt werden 
können.

Wer aber soll in der Förderrichtlinie verpflichtet werden? Doch wohl der 
Verleger! Das wäre dann aber ein Vertrag zu Lasten Dritter, denn 
Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger vereinbaren in der 
Förderrichtlinie, dass der Verleger die Zweitpublikation dulden muss. So 
etwas geht juristisch nicht.

Wenn man das Ziel hat, Autoren öffentlich finanzierter Forschung ein 
echtes Recht zur Zweitpublikation einzuräumen, dann wird man um eine 
gesetzliche Regelung, wie sie schon im Zweiten Korb vom Bundesrat 
vorgeschlagen worden ist, nicht herumkommen. Alles andere ist wenig seriös.

Beste Grüße
Eric Steinhauer

-- 
Dr. Eric W. Steinhauer
Dezernent für Medienbearbeitung
Fachreferent für Allgemeines, Rechts-, Staats- und Politikwissenschaft
Fernuniversität in Hagen - Universitätsbibliothek
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Tel: 02331 / 987 - 2890
Fax: 02331 / 987-346

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