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Re: Re: AW: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek



Am 12. Oktober 2012 09:46 schrieb Haase Jana <haase.jana@xxxxxxxxx>:

vergessen Sie nicht die Schulen! Die könnten in der sich entwickelnden 
Marktsituation zu lukrativeren Handelspartnern der Verklage und der 
Elektronikindustrie als Bibliotheken werden. Es wäre gerade jetzt wichtig, 
dass Bibliotheken und Schulen bzw. deren Verbände eine gemeinsame Strategie 
entwickeln.


Das ist ein sehr wichtiger Hinweis, der nicht untergehen sollte.
Hintergrund: Die Schulen werden derzeit "angefixt" von
Smartboard-Herstellern, Computerkonzernen und Schulbuchverlagen, die
versuchen, ihre Produkte in den Markt zu drücken. Auf der Frankfurter
Buchmesse wird derzeit das Klassenzimmer 2.0 vorgestellt -- und in der
Medienpädagogik läuft derzeit gerade einmal die Grundlagenforschung
darüber, wie Schüler und Lehrer mit iPads usw. mehr oder weniger
sinnvoll umgehen. Dazu gibt es noch gar keine sinnvollen Konzepte.
Während die Schulbuchverlage die Lehrer mit Kopierbeschränkungen
verunsichern und verärgern, die sich zunehmend Open Educational
Resources zuwenden -- damit aber auch unsicher sind. Der
Beratungsbedarf ist groß, und ich leiste dazu in Workshops meinen
bescheidenen Beitrag, dadurch kenne ich die Lage ziemlich gut.

Mit anderen Worten: Bildung und Informationbeschaffung, -vermittlung,
-verarbeitung im Bildungsbereich ändert sich derzeit, und wir sind
live dabei.

Es sind Konzepte von Bibliotheken und Pädagogen gefragt, und viele im
Bildungswesen sind bereit, auf freie Materialien zu setzen.

Welche Rolle den Verlegern mit ihren DRM-Konzepten dabei dann noch
zukommen wird, ist derzeit völlig offen.

Ganz abgesehen, daß Herrn Ulmers Unterscheidung zwischen "sozial
schwachen" und "sonstigen Bürgern" als Zielgruppen für Bibliotheken
natürlich verwerflich und peinlich ist. Meine Güte.

Viele Grüße,
Jürgen.

Viele Grüße
--
Jana HaaseAm Friedrichshain 19 c10407 BerlinTel. 030 441 50 84


----- ursprüngliche Nachricht ---------

Subject: Re: AW: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek
Date: Do 11 Okt 2012 21:05:26 CEST
From: Annette Kustos<Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx>
To: Internet in Bibliotheken&lt;inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx&gt;

Liebe Leser, innen,
Es gibt seit Jahren den Versuch der Vertreterverbände von Verlagen und 
Buchhandel Umsatzprobleme  und Niedergang des Verlagswesens auf die 
Bibliotheksnutzung umzumünzen. Und seit Jahren  gibt es gar keine 
nachweisbare Korrelation. Eine sehr sichtbare gibt es aber zu zu 
Verlagskonzentrationen, kannibalischen Stakeholdesystemen, die sich weder 
fuer gute Verlegerarbeit, noch für einen diversifizierten Buchhandel, noch 
fuer die Zugänglichkeit von Wissen und Information interessieren, sondern nur 
fuer ihre Renditen. Dafür werden oeffentliche Gelder systemimmanent so 
ausgesogen, dass nicht nur Bibliotheken das nicht mehr bezahlen können, 
sondern aufgrund zunehmender Mittelbindung für die Grosssegmente nichts mehr 
für die Kleinen übrig bleibt.
Ein guter Branchenverband hätte längst durch den Aufruf 
wettberwerbsregulativer Maßnahmen fuer seine Mitglieder eintreten  müssen.
Stattdessen wird der falsche objektiv gar nicht existente "Feind" Bibliothek 
oeffentlichkeitswirksam beklagt, mit der Absicht nicht nur irgendeine 
Konkurrenz zu verdraengen, sondern auch die eigene Politik zugunsten der 
Großen zu verdecken. Wäre ich Verleger, dann wäre ich laengst ausgetreten.
Gruss
Von meinem iPad gesendet

Am 11.10.2012 um 20:37 schrieb "h0228kdm" <h0228kdm@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Am 11.10.2012 19:24, schrieb Matthias Ulmer:
Lieber Herr Müller,

mit der E-Book Ausleihe bzw. Vermietung hat das nichts zu tun, oder?
Nur sicherheitshalber, damit ich nichts falsch verstehe...

Sie wollen partout eine große ewige Feindschaft zwischen Verlagen und
Bibliotheken. Wenns Spaß macht... Aber dem müssen ja nicht alle
folgen.
Wenn die Bibliothekstantieme Ihr Beweis dafür ist, dass die Verlage
die Bibliotheken als Konkurrenz betrachten, kann sein, dass das eine
Diskussion war. Man muss aber tief in den Archiven kramen um das als
Beleg heran zu ziehen.
Wie hoch die Bibliothekstantieme oder unser jährlicher Anteil daran
ist? Keine Ahnung. Dass Verlage und Urheber in den Gremien seit
Jahren
problemlos zusammenarbeiten und beide Seiten das Urteil des LG
München
absurd finden können Sie gerne ignorieren. Auch die von Ihnen
gewünschte allgemeine Feindschaft zwischen Autoren und Verlagen gibt
es nicht.
In Ihren Augen wäre ja jede Geschäftsbeziehung zwischen Bibliothek
und Verlag ein Beweis für Konkurrenzdenken und aus der Welt wäre das
erst, wenn die Verlage den Bibliotheken alles umsonst geben. Sehr
eigenwillig.

Das mit den Prozessen: obwohl es sinnlos ist erlaube ich mir den
Hinweis auf die eigenartige Argumentation, nach der man zum Vorwurf
bekommt sich gegen eine Rechtsverletzung zu wehren. Ich weiß von drei
Verfahren, eins zu 52b und zwei zu 52a. Ein wirklich unglaublicher
Vorgang, dass hier drei Musterverfahren zu zwei neuen Paragrafen
gemacht wurden. Und ob Klagen berechtigt sind kann man doch auch am
rechtsverbindlichen Urteil ablesen.

Und Heidelberg ist doch Kurpfalz und nicht Baden?

Na ja, aber vielleicht haben Sie zum Thema E-Book-Ausleihe doch noch
eine Anmerkung?

Freundliche Grüße
Matthias Ulmer




Am 11.10.2012 um 18:38 schrieb Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>:

Lieber Herr Ulmer,

leider muß ich Sie enttäuschen: Sie werden es nicht schaffen, die
Bibliothekswelt für dumm zu verkaufen. Sie verschweigen nämlich einige
winzige, aber entscheidende Details, weshalb Ihre Argumentation sanft
verpufft.

Die Verlage haben sehr wohl die Tätigkeit von Bibliotheken als
Konkurrenz angesehen. Das läßt sich in den einschlägig bestückten
Bibliotheken nachlesen. Sie sollten mal die Gesetzgebungsmaterialien
zur Einführung der Bibliothekstantieme 1972 durchforsten. Seitdem
haben wir folgende Regelung im Urheberrechtsgesetz:
§ 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen
(1) ...
(2) Für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken
eines Werkes, deren Weiterverbreitung nach § 17 Abs. 2 zulässig ist,
ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn die
Originale oder Vervielfältigungsstücke durch eine der Öffentlichkeit
zugängliche Einrichtung (Bücherei, Sammlung von Bild- oder Tonträgern
oder anderer Originale oder Vervielfältigungsstücke) verliehen werden.
Verleihen im Sinne von Satz 1 ist die zeitlich begrenzte, weder
unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienende
Gebrauchsüberlassung; § 17 Abs. 3 Satz 2 findet entsprechende
Anwendung.
(3) …

Wären Sie bitte so freundlich, mal mit einigen Zahlen rüberzukommen.
Wieviel streichen die ach so kulturfreudigen Verlage gemäß dieser
Regelung jährlich ein? Warum hat der Gesetzgeber die Lösung dieses
Interessengegensatzes nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen?
Warum sind die Autoren, d.h. die eigentlich Kreativen hier die Dummen,
wie der interessante Rechtstreit zeigt, den die VG WORT vor dem
Landgericht München erst mal verloren hat? Sind es nicht Steuergelder,
die hierbei in Ihre Tasche fließen?

In Bezug auf digitale Medien gibt es derzeit keine adäquate,
passende Lösung. Deshalb werden wir noch solange Prozesse durch alle
Instanzen führen, bis der Gesetzgeber den Regelungsbedarf erkennt.
Solange der Punkt nicht erreicht ist, werde ich meine Forderung gemäß
dem Vorbild des alten Cato ("ceterum censeo Carthaginem esse
delendam!") stur wiederholen:

Bibliotheken vor die Gerichte!<<<  Je mehr Prozesse, umso besser!

Ach ja, bevor Sie jetzt irgend etwas einwenden: waren es nicht die
Verlage in Deutschland, die mit Prozessen gegen Bibliotheken
angefangen haben? Und zwar in einem Ausmaß, wie in keinem anderen
Staat der Erde. Das weiß ich aufgrund meiner langjährigen Arbeit bei
IFLA. Die ausländischen Kollegen wundern sich immer wieder über die
zahlreichen Gerichtsverfahren in Deutschland. Deren Kommentar lautet
dann: "Offensichtlich geht es den deutschen Verlage zu gut, weil sie
sich solchen Schwachsinn leisten können".

So, jetzt dürfen Sie sich in Ihren Maserati setzen und mit Ihrem
Navi einen Dialog über die ach so desorientierten Bibliothekare
führen.

Beste Grüße aus dem historisch rebellischen Baden!

Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und
Völkerrecht / Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law and International
Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx
________________________________________
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]&quot; im Auftrag von
&quot;Matthias Ulmer [mulmer@xxxxxxxx]
Gesendet: Donnerstag, 11. Oktober 2012 17:39
Bis: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Klartext: Suppenküche Öffentliche Bibliothek

Lieber Herr Steinhauer,

wenn Sie dabei gewesen wären, dann wäre der Dialog hier so
differenziert ausgefallen, wie es sonst Ihre Art ist. Und wenn der DBV
die Gespräche zum Thema nicht abgebrochen hätte, dann würde man sich
vielleicht auch mit dem Bemühen um Verständnis und nicht um maximale
Aufregung über das Thema austauschen.

Ich habe heute nichts anderes gesagt wie schon bei anderen
Gelegenheiten mit Bibliotheksvertretern:
Bibliotheken müssen ihren Nutzern E-Books anbieten können, das
müssen Verlage kapieren. und Bibliotheken müssen kapieren, dass ihre
E-Book Ausleihmodelle die Geschäftsmodelle der Verlage stark
gefährden. Also kann es nur eine Lösung geben, bei der die Interessen
beider Seiten gewahrt sind das sollte eigentlich klar sein. (Leider
gibt es Bibliothekare, die meinen, man kann gegen den Willen der
Rechteinhaber so etwas gesetzlich durchsetzen, genau so wie es
Verleger gibt, die Bibliotheken gar nicht zu beliefern gedenken.
Beides kann ich nicht ernst
nehmen).

Bleibt also die Frage, wie eine Abgrenzung aussehen kann. Ich habe
mich da an den Auftrag öffentlicher Bibliotheken gehalten, wie er vom
Geldgeber, dem Steuerzahler bzw. seinem Vertreter formuliert wird. Da
geht es dann zentral um Leseförderung und Bildung und um Teilhabe für
die, die sonst von Information, Kultur und Bildung ausgeschlossen
wären. Diese Formulierungen habe ich nicht erfunden, sondern gefunden.
Das findet sich fast wörtlich auch bei den Statements der IFLA.

Dass ich das als denkbare Abgrenzung ausgesprochen habe, damit ziehe
ich mir nun den Zorn aller zu. Wie blöd. Ich bin dankbar für jede
bessere Lösung. Aber wie oben gesagt, wer keine Lösung anstrebt und
das im Konflikt zu lösen gedenkt, den nehme ich nicht ernst.

Mein Vorschlag war: dicht am formulierten Auftrag wird der Kreis der
Nutzer immer weiter gezogen und der Tarif für die Bibliothek
entsprechend ausgerichtet.
Das beginnt mit der Nutzung im Lesesaal, was praktisch keine
Ausleihe ist und von den Verlagen quasi kostenlos angeboten werden
könnte.
Dann folgen die Kinder und Jugendlichen in der Kommune sowie die
sozial Schwachen in der Kommune. Hier sehe ich keine Konkurrenz zu
Geschäftsmodellen von Verlagen und der Tarif könnte entsprechend sehr
niedrig sein.
Danach kommen die normalen Bürger einer Kommune. Hier ist die
Konkurrenz zu Verlagsangeboten direkt, die Vertriebsleistung der
Bibliothek aber auch zu bewerten, der Tarif müsste irgendwo  in der
Mitte liegen.
Und schließlich kommen Nutzer außerhalb der Kommune, hier wäre der
Tarif etwa identisch mit dem aus einem kommerziellen Modell.
Es wäre nun Aufgabe der Kommune zu entscheiden, wie weit sie den
Bildungsauftrag ihrer Bibliothek fassen wollen, was sie als originäre
Aufgabe einer Kommune betrachten.

Es mag vielleicht eine ungewohnte Diskussion sein. Aber kommen wir
gemeinsam wirklich drum herum?
Die Situation ist auch neu. Im Bereich gedruckter Bücher haben
Verleger eigentlich nie eine Konkurrenzsituation gesehen und die
Leistungen der Bibliotheken zur Leseförderung, kulturellen und
Bildungsarbeit geschätzt und gefördert. Bei E-Books ist eine ganz
andere Nutzungssituation gegeben. Das zu leugnen bringt auch nicht
weiter.

Im übrigen werden Autoren umsatzbezogen honoriert, wenn also ein
kommerzielles Mietmodell entsteht, dann werden die Autoren an den
Erlösen daraus beteiligt, verdienen also an jeder Ausleihe. Das ist
kein Thema der Verwertungsgesellschaft, meines Wissens...

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer



Sehr geehrter Herr Ulmer,

dass das heute kaum noch jemand weiß, dass Projekte wie ADONIS,
ARTEMIS, APOLLO etc. schon vor rund einem viertel Jahrhundert dazu
gedacht waren, über ein europäisches Document Delivery die Bibliotheken
auszuhebeln, erlaubt noch nicht, diese massiven Angriffe der Verlage zu
leugnen. Denn dazu haben wir Bibliotheken, um soetwas noch nachlesen zu
können - ohne dass ihnen inzwischen die Nutzungsrechte entzogen wurden.

Ich kann verstehen, dass die großen Verlage Google fürchten, gerade
weil Google selbst einerseits wie ein großer Verlag agiert und
andererseits wie eine Digitale Bibliothek. Schon die ersten Hosts, wie
BRS, Dialog, SDC oder DIMDI haben sich vor rund vierzig Jahren
angeschickt elektronische Bibliotheken zu werden. Damals fing
insbesondere Elsevier an sich zu wehren, weil die Bibliotheken
reihenweise bei Excerpta Medica ausstiegen um EMBASE zu nutzen. Das
waren für Excerpta Medica erhebliche finanzielle Einbrüche. Danach hat
Elsevier und ISI alles in Bewegung gesetzt, um letztendlich die Macht
der Verlage zu stärken. Dafür fanden sie damals viel (aus heutiger Sicht
zu viel) Verständnis, weil man sich damals ein Internet von heute noch
nicht vorstellen konnte.

Das Monopol von Google fürchten wir alle berechtigter Weise. Aber
Tatsache ist auch, dass der Kampf etlicher Verlage gegen Google den
Vortschritt in der Gesellschaft massiv bremst, weil diese Verlage nicht
mehr an der Verbreitung von Wissen, sondern an seiner zunehmenden
Verknappung interessiert sind.

Aus meiner Sicht sollte man unter dem Aspekt der "Nationalökonomie des
Geistes" und dem internationalen Wettbewerb im Wissenserwerb auch solche
(
www.theatlantic.com/technology/archive/2012/09/california-takes-a-big-step-forward-free-digital-open-source-textbooks/263047/#
) Entwicklungen genauer im Auge behalten.

MfG

Walther Umstätter


Am 11.10.2012 um 15:25 schrieb Eric Steinhauer
<eric.steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx>:

Liebe Liste,

in einer Pressemitteilung auf börsenblatt.net, in der ein neues
Geschäftsmodell für die Direkt-Ausleihe von eBooks über Verlage
bzw.
Verwerter direkt an Leser vorgestellt wird, spricht Herr Ulmer vom
Börsenverein bemerkenswerten Klartext:

"Längst sprächen die Bibliotheken nicht mehr ihre ursprüngliche,
eher
einkommensschwache Zielgruppe an, sondern einen wesentlich größeren
Nutzerkreis."
Quelle: http://www.boersenblatt.net/552865/

Öffentliche Bibliotheken sind also für sozialschwache
Bevölkerungskreise
da. Wer den hermeneutischen Schlüssel für die Unterfinanzierung von
Bibliotheken im Vergleich zur so genannten Hochkultur sucht, hier
ist
er. Bibliotheken sind nicht Bildungs- oder Kultureinrichtungen, wie
man
immer denkt, sondern ressortieren offenbar bei der Armenfürsorge.
Da die
Sozialbudgets bekanntlich die größten sind, sind das doch tolle
Aussichten.

Außerdem können sich interessante neue Kooperationsmöglichkeiten
mit dem
Buchhandel ergeben, denn die örtliche "Büchertafel" nimmt sicher
gerne
Ladenhüter und Remittenden, die die Besserverdienenden nicht haben
wollen, in ihren Bestand auf. Geschenkt, versteht sich. :)

Viele Grüße
Eric Steinhauer

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