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Re: [InetBib] Unglaublich: Historische Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund an Antiquar verkauft



Sehr geehrter Herr Koslik,

ich denke, dass es angesichts der hier geäußerten Vorwürfe und der berechtigten Besorgnis vieler Wissenschaftler und Bibliothekare bezüglich der Veräußerung der historischen Archivbibliothek in Stralsund gut wäre, wenn Sie sich dazu auf dieser Liste äußern und den Standpunkt der Stadt Stralsund erläutern bzw. darlegen könnten, um welche "Teilbestände" es sich hier handelt. Gern leite ich auch eine Mail an diese Liste weiter.

Mit freundlichen Grüßen,
Th. Stäcker



Am 31.10.2012 12:54, schrieb Klaus Graf:
On Tue, 30 Oct 2012 20:13:36 +0100
  "Klaus Graf" <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
wrote:
Hofbibliothek Donaueschingen, Nordelbische
Kirchenbibliothek, Kapuzinerbibliothek Eichstaett - seit
vielen Jahren kaempfe ich fuer den Schutz historischer
Buchsammlungen. Der jetzt bekannt gewordene Verkauf der
traditionsreichen Bibliothek des Stralsunder Gymnasiums
im
Stadtarchiv Stralsund steht fuer mich auf einer Stufe mit
den genannten Katastrophen.

Wie man sich im Handbuch der historischen Buchbestaende
unschwer ueberzeugen kann, ist die 1937 begruendete
Archivbibliothek in Stralsund als Nachfolgerin der
Ratsbibliothek eine der bedeutenden
Altbestandsbibliotheken
in Mecklenburg-Vorpommern. 1995 betrug der Buchbestand
ca.
100.000 Baende, davon etwa 75 Prozent Altbestand. Die
gesondert aufgestellte Gymnasialbibliothek kam 1945 in
die
Archivbibliothek:


http://fabian.sub.uni-goettingen.de/?Archivbibliothek_Stralsund

Frau Noeske von der Christianeums-Bibliothek hat fuer mich
Online-Antiquariatsangebote gesichtet und bei Peter Hassold
in Dinkelscherben bei Augsburg tausende Drucke mit
Stralsunder Aussonderungsstempeln entdeckt. Der Anbieter
ist heute nicht erreichbar.

Im November kommt bei Zisska unter den Hammer:

http://de.zisska.de/nr-327-trkenkriege-ausschreiben/600692

"TÜRKENKRIEGE – AUSSCHREIBEN

so die Romische Konigliche Maiestat. An den obersechsischen
kreys des Türckischen anzugs halben gethan. Stettin, F.
Schlosser, (1537). 4º. Mit Holzschnitt-Titelbordüre und 2
ganzseit. wdh. Textholzschnitten. 4 nn. Bl. Mod. Hlwd.
(leicht bestoßen). (38)

Schätzpreis / Estimate: 3.000,- €

Einziges nachweisbares Exemplar. – VD 16 D 1192 (kein
Standortnachweis, Eintrag nach Sekundärliteratur). –
Sendschreiben des römisch-deutschen Königs (späteren
Kaisers) Ferdinand I. an die Fürsten des obersächsischen
Kreises, Johann Friedrich I. von Sachsen, Markgraf Joachim
II. von Brandenburg und Herzog Georg von Sachsen, wegen der
Abhaltung eines Reichstags zur Türkenfrage. Erwähnt werden
die vorangegangenen Reichstage der Jahre 1530 in Augsburg
und 1532 in Regensburg sowie ein Tag der bayerischen
Kreisfürsten in Passau. – Die Schrift ist als
Faksimile-Nachdruck wiedergegeben in: Werner Bake, Die
Frühzeit des pommerschen Buchdrucks im Lichte neuerer
Forschung, Pyritz 1934.

Bake berichet über die Auffindung des Exemplars – das hier
vorliegende – im Zuge seiner Forschungen zu dem bis dato
weitgehend unbekannten Drucker: "Über den Drucker Franz
Schlosser, den Mohnike ablehnte und Krause mit einem
Beweisstück belegte, wußte man aber im Pommernland und in
den Druckgeschichten anderer Länder bisher weiter noch
nichts! Erst systematische Suche nach ihm und seinen
Arbeiten hatte jetzt das Ergebnis, daß im Mai 1930 in der
Ratsbibliothek zu Stralsund zunächst zwei weitere Drucke
von ihm gefunden wurden, die, wenn auch nicht ausgiebig, so
doch etwas mehr Kenntnis von und über den bisher
unbeachteten Drucker brachten und zu eingehender
Beschäftigung mit ihm Anlaß boten." Von diesen beiden die
Türkenhilfe betreffenden Drucken, die sich als
Besonderheiten im Schrank des Bibliotheksdirektors fanden
und in den gedruckten Inventaren der Ratsbibliothek nicht
aufgeführt sind, konnten keine weiteren Exemplare ausfindig
gemacht werden. Auf Grund ihrer frühen Datierung und den
aus ihnen gewonnenen typographischen Erkenntnissen zu den
Anfängen des Buchdrucks in Stettin sind sie "für die
pommersche Druckgeschichte von außerordentlichem Werte"
(Bake). Alle Ergebnisse der Forschungen über Schlosser hat
Bake in einem biographischen Kapitel zusammengetragen (S.
95 ff.; unser Druck ist in der Bibliographie auf S. 168 –
Stettin/Schlosser, Nr. I A 3 – verzeichnet). Zu dem aus
Wittenberg stammenden Drucker, der 1533-39 in Stettin
nachweisbar ist, siehe weiterhin Reske 860.

Schlosser hat in seinen Werken meist alte Titeleinfassungen
des Wittenberger Druckers Johann Rhau-Grunenberg
übernommen. Die vorliegende Titelbordüre mit musizierenden
Putten zwischen Blumenranken hatte Rhau-Grunenberg bereits
in mehreren Drucken verwendet (Bake S. 89). Der zweifach
abgedruckte Holzschnitt zeigt einen stehenden Ritter mit
Kreuzesfahne und Schild, darauf den Doppeladler als
Reichssymbol. Nach Bake (S. 90) wurde er wohl aus einer
Magdeburger Druckerei übernommen und stellt den hl.
Mauritius dar. Die Datierungsfrage klärt Bake im Vergleich
mit einem anderen, im Text weitgehend übereinstimmenden
Druck des "Ausschreibens", das sich im Stadtarchiv
Frankfurt/Main befindet und das Datum 1537 trägt (S. 91).

Faltspur, etw. wasserrandig und gebräunt, letztes Bl. etw.
angeschmutzt, Titel und letztes Bl. mit zeitgenössischen
Vermerken "Pro gratia deo" und "Turken hir belangendes"
sowie dem Datum 1531 (?) auf dem letzten Bl., weiterhin der
tls. ausgekratzte Stempel der ehemaligen Stralsunder
Ratsbibliothek."

Herr Schauer vom Auktionshaus sagte nur, als er meinen
Namen hoerte, kurz und unfreundlich: "Da gibt es eine
Verkaufsquittung und die Sache ist in Ordnung". Aufgelegt.

Das ist durchaus verstaendlich, wenn man sich ansieht, was
ich ueber Zisska bisher meldete:

http://archiv.twoday.net/search?q=zisska

Dr. jur. Steinhauer vertrat in einem Kommentar in
Archivalia die Ansicht, dass tatsaechlich ein Fall fuer die
Kommunalaufsicht vorliegt, da die Archivsatzung
Veraeusserungen verhindere.

Der Jurist Dieter Strauch geht in seinem Buch "Das
Archivalieneigentum" (1998), S. 298f. kurz auf
archivgesetzliche Klauseln ein, die das Archivgut fuer
unveraeusserlich erklaeren. Das seien absolute
Verfuegungsverbote im Sinne von § 134 BGB "Ein
Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt,
ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes
ergibt". Werden sie verletzt, so ist die Verfuegung
gegenueber jedermann unwirksam. Das verfuegende Archiv
verliere sein Eigentum nicht.

Die Kommunalaufsicht habe ich informiert, es schadet aber
nichts, wenn man sich mit Protestchreiben an den OB von
Greifswald oder das zustaendige Archiv wendet.

Wolfgang Schmitz (UB Koeln) hat mir erlaubt, seine Mail an
mich wiederzugeben:

"Lieber Herr Dr. Graf,

die Aktion in Stralsund mit dem Verkauf einer alten in
langer Zeit gewachsenen Bibliothek
habe ich mit hohem Befremden registriert. Es scheint so,
als ob 40 Jahre bibliothekarische
Aktivitäten zur Erhaltung und Belebung kleinerer
historischer Bestände (Paul Raabe) an manchen
Entscheidungsträgern völlig vorbeigegangen sind.

Als Bibliothekar, der als Leiter einer der großen deutschen
Universitätsbibliotheken mit historischem Altbestand und
als Wissenschaftler, der sich seit vielen Jahren mit der
Geschichte
der Buchwesens beschäftigt, halte ich kritische Nachfragen
zum Casus für dringend geboten: Gab es eine Abstimmung mit
regionalen und überregionalen Altbestandsbibliotheken?
Wurde vor dem
Verkauf eine wissenschaftliche Dokumentation vorgenommen?
Wieso erfährt man nicht, was genau und an wen veräußert
wurde, um eine Rekonstruktion des verkauften Bestands zu
Forschungszwecken zu
unterstützen? Wieso hat man eine so alte und durch
Teilbestände, etwa die Bücherschenkung des Zacharias Orth,
herausragende Schulbibliothek nicht als schützenswertes
Ensemble und unveräußerliches Kulturdenkmal behandelt?

Das sind Fragen, bei denen sich die wissenschaftliche und
bibliothekarische Öffentlichkeit nicht
mit Informationsbrocken abspeisen lassen sollte. Gefordert
ist rückhaltlose Aufklärung.

Mit besten Grüßen
Ihr Wolfgang Schmitz"

Klaus Graf



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Dr. Thomas Stäcker
Stellv. Direktor
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Tel. +49+5331/808-303
Email staecker@xxxxxx


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