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Re: [InetBib] Gestern in Berlin



Kleine Korrektur, lieber Herr Müller, die Entfristung betrifft 52a, das 
Verfahren das Sie zitieren betrifft 52b.
Gruß
Matthias Ulmer

Am 07.11.2012 um 13:57 schrieb Müller, Harald <hmueller@xxxxxxx>:

Na so was aber auch! Da tut sich was, und keiner bekommt es mit. Gestern im 
Bundestag wurde über folgenden Text beraten:

Entwurf eines . Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Vom .  2012
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Urheberrechtsgesetzes
In § 137k des Urheberrechtsgesetzes vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273), 
das zuletzt
durch Artikel 2 Absatz 53 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 
3044) geändert
worden ist, wird die Angabe "31. Dezember 2012" durch die Angabe "31. 
Dezember 2014"
ersetzt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 6. November 2012

Wer jetzt nur Bahnhof versteht: es geht um die Verlängerung des zeitlich 
befristeten § 52 UrhG. Hä? Ist das nicht die Regelung, um die bereits mehrere 
Prozesse geführt wurden, wobei der BGH erst jüngst den Streit Ulmer-Verlag 
gegen UB Darmstadt zum EuGH weiterverwiesen hat? Richtig, that's it!

MfG

Dr. Harald Müller

Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / 
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