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Re: [InetBib] Bibliothekskampagne erfolgreich zu Ende gegangen



Lieber Herr Dr. Müller, 
da wird man wohl noch tiefer einsteigen müssen... dazu mal eine Formulierung 
aus einem E-Book Angebot, nämlich "Archivoption möglich" :-). Einen schönen Tag

Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Müller, 
Harald
Gesendet: Donnerstag, 22. November 2012 09:48
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Bibliothekskampagne erfolgreich zu Ende gegangen

Lieber Herr Wolf, 

darf ich mit einem Wortspiel anworten? Auch ein Wolf sollte sich keinen Bären 
aufbinden lassen! Schon seit 1990 haben deutsche Gerichte bis hin zum BGH in 
vielen Fällen entschieden, daß sogenannte Lizenzverträge rechtlich gesehen 
Kaufverträge sind (beginnend mit BGHZ 102, 135) . Es kommt nicht so sehr darauf 
an, was außen drauf steht, sondern was innen drin steckt. Diese Schlußfolgerung 
wurde jüngst auch vom Europäischen Gerichtshof bestätigt ( Urteil vom 3. Juli 
2012, Rs. C-128/11 ). Dieses Urteil hat in den betroffenen Kreisen zu größerer 
Erschütterung gesorgt. Und es hat Auswirkungen auf den weiteren Umgang mit 
E-Books in Bibliotheken. Manche angeblich lizenzierten E-Books wurden in 
Wirklichkeit von den Bibliotheken gekauft und als Eigentum erworben. Nur hat es 
denen bisher keiner gesagt. Damit sollte nun Schluß sein. 

Ich empfehle zur Lektüre: Thomas Hartmann: Weiterverkauf und "Verleih" online 
vertriebener Inhalte - Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 3. Juli 2012, Rs. 
C-128/11 - UsedSoft ./. Oracle. In: GRUR-Int. 2012, 980. 

Fazit: Die wilden Zeiten für die Anbieter von E-Books dürften vorbei sein.

Beste Grüße

Dr. Harald Müller
 
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht / 
Bibliothek Max Planck Institute for Comparative Public Law and International 
Law / Library Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx

-----Original Message-----
From: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of 
Sebastian Wolf
Sent: Wednesday, November 21, 2012 5:19 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Bibliothekskampagne erfolgreich zu Ende gegangen

Hallo Frau von Loew, liebe Liste,

Am 20.11.2012 12:35, schrieb Von Loew Luise:

Nach den bisher erschienenen Presseberichten zu urteilen, sieht das 
nach einer Kampagne fuer das elektronische Buch aus ... Wieso machen 
sich die Bibliothekare  zum Buettel der Hersteller von elektronischen 
Lesegeraeten ???

Das scheint mir doch etwas weit hergeholt. Machen sich Bibliotheken, die 
gedruckte Bücher besitzen, auch zum Büttel der Papierindustrie?

Eine entsprechende Kampagne für die Gleichbehandlung von E-Books scheint 
dringend notwendig, da die Ungleichbehandlung  einfach unverständlich ist und 
vor allem die Tatsache das E-Books nur lizenziert und nicht gekauft werden 
echte Probleme für Bibliotheken mit sich bringt (in Zukunft noch mehr, da immer 
mehr als E-Book erscheinen wird).

Ich frage mich allerdings auch, warum der dbv oder der BIB - anders als z.B. 
boersenblatt.net - zumindest bisher nicht auf die E-Petition 
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_11/_04/Petition_37573.nc.html
aufmerksam machen?

Viele Grüße

Sebastian Wolf

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