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Re: [InetBib] Causa Stralsund: Rueckabwicklung und Stuecke bei Reiss



On Fri, 23 Nov 2012 11:59:14 +0100
 Silke Ecks <furious.sun@xxxxxxxxx> wrote:
Hallo, Herr Graf,

auch von mir vielen Dank für Ihren Einsatz, und
Glückwunsch, aber
diesen uns allen - und besonders der schönen Stadt
Stralsund die nun
ein unvergleichliches Geschichtsgut wieder hat.
Es ist vor allem Ihrem Einsatz zu danken, dass es so
gekommen ist,
doch allen Beteiligten heißen Dank!

Was ich aber vermutlich bis ans Ende aller Tage nicht
begreifen werde,
ist, wieso im Kunst- und Kulturbereich offenbar eine Art
Präzedenzrecht zum Greifen kommt, bei dem der schlichte
Verkauf einer
unrechtmäßig erworbenen Sache genügt, um diese den
Eigentümer wechseln
zu lassen - das scheint ja auch bei Beutekunst nicht
anders?

Seit Dienstag war ich nicht zuhause, einen Versuch einer
Umschau zur Causa Stralsund habe ich versucht:

http://archiv.twoday.net/stories/219025032/

Ist zwar nicht mein Spezialgebiet, aber einen gutgläubigen
Erwerb gibt es nicht, wenn die Sache dem Eigentümer
abhandengekommen ist, was hier der Fall ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten

Wer etwas von Hassold etc. aus Greifswald gekauft hat, hat
keinen Anspruch gegenüber der Stadt Greifswald, sondern
diese gegenüber dem Erwerber. 

Anders verhält es sich bei den bei Zisska und Reiss
VERSTEIGERTEN vielen Buechern, diese sind wirksam Eigentum
der Erwerber geworden, siehe die Erwaehnung des Hamburger
Stadtsiegelfalls etwa bei Bernecker 2001

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/berneck.htm

Ebay ist keine oeffentliche Versteigerung in diesem Sinn.

Die Juristen hier sollten aber lieber selbst Stellung
nehmen, auch zu den Konsequenzen von § 134 BGB.

Klaus Graf

 

-- 
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