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Re: [InetBib] Eine Form von Institutional Mandate aus BaWü



nicht schlecht, lieber Herr Graf _ Herr Steinhauer, sonst i.d.R. auf einer Konsenslinie, hat auf der UrhR-Konferenz in Göttingen vorgestern tatsächlich eine Zweitveröffentlichungsverpflichtung dadurch problematisiert, weil bestimmte (Erst-)Veröffentlichungen nur in einem engen Zirkel der Fachleute bleiben sollten, weil die weitere Öffentlichkeit dafür nicht bestimmt sei (möglicher Missbrauch). Lieber Herrn Steinhauer, Sie lesen ja bestimmt mit - erläutern Sie uns doch noch näher, wie Sie den Ausschluss des allgemeinen Öffentlichkeitsbprinzips in der Wissenschaft wirklich begründen wollen - über einiges Anekdotisches hinaus. Eigentlich kaum zu glauben, was so alles zur Wissenschaftsfreiheit zu rechnen sein soll ; so wie der Hochschulverband, der vom Präsidium allen Ernstes behauptete, dass zur Wissenschaftsfreiheit auch die Vertragsfreiheit gehören solle, alle Rechte abtreten zu dürfen.
RK
Am 21.11.2013 19:36, schrieb Klaus Graf:
On Thu, 21 Nov 2013 18:10:36 +0200
  Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Was ist los bei INETBIB?
Schweigen oder Unkenntnis?
In meinem Fall: Unkenntnis, der Sie, lieber Herr Kuhlen,
hier auf das erfreulichste abgeholfen haben. Ich habe heute
meine RSS-Feeds noch nicht abgerufen, musste zum Arzt ...

Baden-Württemberg hat einen zweifellos hoch-konfliktären
Entwurf für einen neuen § 44 Abs. 6 LHG bekannt gegeben:
"Angehörige des wissenschaftlichen Personals der
Hochschulen sind verpflichtet, sich das Recht auf
nichtkommerzielle Zweitveröffentlichung in der Regel
binnen einer Frist von sechs Monaten nach der
Erstveröffentlichung vorzubehalten, wenn es sich um
Publikationen von wissenschaftlichen Erkenntnissen in
periodisch erscheinenden Sammlungen und Zeitschriften
handelt, die im Rahmen der Dienstaufgaben gewonnen worden
sind. Sie können durch Rechtsverordnung des
Wissenschaftsministeriums dazu verpflichtet werden, die
Zweitveröffentlichung in hochschuleigene Repositorien
einzustellen; auf § 28 Absatz 3 wird verwiesen."
Begründung etc. unter

http://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/hochschulrechtsaenderungsgesetz/
Dort kann sich jeder anmelden und bis zum 28.11. einen
Kommentar abgeben.
RK
Geht doch in die richtige Richtung. Das Aufheulen von
Wissenschaftsfreiheitshypostasierern wie Steinhauer ist
absehbar, vorbeugend empfehle ich:

http://archiv.twoday.net/stories/8401787/

Klaus Graf


--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany

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