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Re: [InetBib] Urheberrechtsschutz durch Foto-Footer?



Sehr geehrter Herr Barth,

wenn ich etwas mit geklauten Schrauben zusammenschraube, was ansonsten
vollstaendig mir gehoert, muss ich dann fuer die Schrauben bezahlen?
Schliesslich habe ich eine voellig neue Qualitaet geschaffen!

Entschuldigen Sie bitte das grobe Beispiel, aber grobe Beispiele koennen
mitunter Licht auf Sachverhalte werfen. Vielleicht vergaszen Sie, noch
einige Umstaende zu erwaehnen ...

Mit freundlichen Gruessen
Michael Frank.
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Jochen Barth <jpunktbarth@xxxxxxxxx> schrieb :

Sehr geehrte Damen und Herren,

gesetzt den Fall, man würde eine Bilddatei aus zwei Teilen montieren:
einem gemeinfreien Teil,
und einer deutlich kleineren "Fußzeile" ("Footer"), als
"Markenzeichen"
(ggf. mit zitierfähiger URL),
wobei der Footer selbst aus einer urheberrechtlich geschützten
Fotografie bestünde.

Würde sich dann der Urheberrechtsschutz des Footers auf die Datei
"ausdehnen"? Ist so eine Konstruktion überhaupt möglich?

MfG,
J. Barth

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