[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] [OT] Update Bildungsurlaub: Mecklenburg-Vorpommern hat anerkannt



Liebe Frau Plath,

ich kenne den Ablauf von jedem Bundesland nicht genau auswendig, aber Sie 
finden alle Informationen auch hier: http://www.weiterbildung-mv.de/bfg.cfm

Normalerweise reicht der Bescheid als Nachweis aus, wenn aber noch eine 
zusätzliche Bestätigung notwendig ist, stellen wir diese natürlich auch aus.

Hier ein Auszug aus obiger Website:

Wie ist das Antragsverfahren?
Weiterbildungsteilnehmer müssen ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung bei 
ihrem Arbeitgeber so früh wie möglich, in der Regel mindestens acht Wochen vor 
Beginn der >Veranstaltung, geltend machen. Dabei ist dem Arbeitgeber der 
Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über 
Inhalt, Zeitraum und durchführende >Einrichtung zu übergeben. Die für diesen 
Nachweis erforderlichen Bescheinigungen werden von den Bildungseinrichtungen 
kostenlos ausgestellt.

Des Weiteren sind die Arbeitnehmer verpflichtet, ihren Arbeitgebern die 
Teilnahme an der anerkannten Weiterbildungsveranstaltung unverzüglich, 
spätestens eine Woche nach >Beendigung der Veranstaltung, durch Vorlage der 
Teilnahmebestätigung nachzuweisen. Die Teilnahmebestätigung wird mit der 
Beendigung der Veranstaltung kostenlos >ausgehändigt.

Der Antrag auf Erstattung ist von den Arbeitgebern innerhalb einer 
Ausschlussfrist von acht Wochen nach Beendigung der Veranstaltung beim 
Landesamt für Gesundheit und Soziales >auf amtlichem Vordruck zu stellen.

Wenn Sie sicher gehen wollen, würde ich Ihnen tatsächlich empfehlen dort 
anzurufen.

Viele Grüße und Ihnen auch einen schönen 1. Mai
Susanne Häcker


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Ilona 
Plath
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2014 15:35
An: 'Internet in Bibliotheken'
Betreff: Re: [InetBib] [OT] Update Bildungsurlaub: Mecklenburg-Vorpommern hat 
anerkannt

Liebe Frau Häcker, wenn der Bescheid am Montag zum Download zur Verfügung 
steht, können sich die Kolleginnen und Kollegen den Bescheid ausdrucken und die 
Freistellung bei ihrem AG beantragen. Ist das alles oder muss man noch explizit 
etwas beachten, können sie mir noch etwas über das Procedere sagen, dass ich 
das an meine Koll. Weitergeben kann, oder soll ich selber beim LAGUS anrufen?

Herzliche Grüße und einen schönen Maifeiertag



Ilona Plath
Landesvorsitzende
Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB) Landesgruppe 
Mecklenburg-Vorpommern

Fon.:  03841 753 7172
Fax.:  03841 753 7143
E-Mail.:  ilona.plath@xxxxxxxxxxxx




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Susanne 
Haecker
Gesendet: Mittwoch, 30. April 2014 12:23
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] [OT] Update Bildungsurlaub: Mecklenburg-Vorpommern hat 
anerkannt

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns heute eine gute Nachricht aus Mecklenburg-Vorpommern weitergeben 
zu können. Auch dort wurde der 103. Bibliothekartag 2014 in Bremen für den 
Bildungsurlaub / die Bildungsfreistellung anerkannt.

Den Bescheid erhalten wir in den nächsten Tagen per Post. Er wird vermutlich ab 
Montag zum Download zur Verfügung stehen. Mögliche Antragsteller/innen sollten 
sich davon nicht abhalten lassen, die Entscheidung ist offiziell.

Mecklenburg-Vorpommern: 
http://www.weiterbildung-mv.de/bfg.cfm

Bibliothekartag 2014 und Bildungsurlaub: 
http://www.bib-info.de/aus-fortbildung/fortbildung/bibliothekartage/bt2014/b
ildungsurlaub.html

Bildungsurlaub allgemein: 
http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Häcker

Berufsverband Information Bibliothek e.V. (BIB) Zeitschrift BuB - Forum 
Bibliothek und Information Gartenstraße 18 . D-72764 Reutlingen
Postfach 13 24 .   D-72703 Reutlingen


Vorsitzende des Vorstands: Kirsten Marschall
Geschäftsführer: Klaus Junginger
Amtsgericht Hamburg, VR 16691. USt-IdNr. DE 78043 / 76101
Tel.: +49 7121 3491-13 . Fax: +49 7121 3491-34

junginger@xxxxxxxxxxx . http://www.bib-info.de . http://www.b-u-b.de/ 

Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und kann dem Berufsgeheimnis 
unterliegen. Sie ist ausschließlich fuer den Adressaten bestimmt. Jeglicher 
Zugriff auf diese E-Mail durch andere Personen als den Adressaten ist 
untersagt. Sollten Sie nicht der fuer diese E-Mail bestimmte Adressat sein, ist 
Ihnen jede Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung oder Weitergabe wie auch das 
Ergreifen oder Unterlassen von Massnahmen im Vertrauen auf erlangte 
Informationen untersagt. Wir haften nicht in den Faellen, in denen mit und/oder 
ohne Einwirkung Dritter E-Mails verloren gehen, veraendert oder verfaelscht 
werden. Wir haften ferner nicht dafuer, dass Dritte keinen Zugriff auf die 
E-Mails haben, sobald sie unseren Herrschaftsbereich verlassen haben und etwa 
hierdurch entstehende Schaeden.
Darueber hinaus haften wir nicht fuer die Schaeden, die Ihnen durch Viren 
entstehen, welche bei Nutzung von E-Mails als Kommunikationsmittel in Ihr 
System gelangen.
--
http://www.inetbib.de

--
http://www.inetbib.de



-- 
http://www.inetbib.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.