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Re: [InetBib] Umgang mit Dissertationen nach Entzug des Doktortitels



Liebe Liste,
hinsichtlich des diskutierten Umgangs mit Dissertationen nach Entzug des 
Doktortitels aufgrund von Plagiaten, können wir uns der hier von verschiedener 
Seite vorgetragenen Meinung anschließen, dass diese Werke in den Beständen 
verbleiben, aber nach Möglichkeit mit einer entsprechenden Markierung, einem 
geeigneten Vermerk versehen werden sollten.
Die hier stattfindende Diskussion bezieht sich unseres Erachtens aber zu stark 
einseitig auf Schriften, die von Plagiaten betroffen sind. Noch ungenügend 
erwähnt bleiben Arbeiten, die von Datenmanipulationen bzw. -fälschungen 
betroffen sind. Auch hier gibt es inzwischen zahlreiche Beispiele für den 
Entzug von Doktortiteln (und Habilitationen). Im Gegensatz zu Schriften, die 
zwar von Plagiaten betroffen sind, aber nicht zwangsläufig zugleich 
wissenschaftliche fragwürdige oder problematische Informationen bieten, besteht 
im Fall manipulierter Forschungsdaten die Gefahr der Weiternutzung und damit 
zumindest der Verzerrung bzw. Störung des wissenschaftlichen Diskurses. Es wäre 
zu fragen, inwieweit das öffentliche Interesse an der Verlässlichkeit 
wissenschaftlicher Ergebnisse hier möglicherweise den Anspruch der 
Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes des betroffenen Autors übersteigt.
Sicher können Bibliotheken nicht die Verantwortung für die wissenschaftliche 
Richtigkeit der von ihnen bereitgestellten Informationsmittel vollumfänglich 
übernehmen. Gesetzt den Fall, dass ihnen jedoch anerkanntermaßen nicht nur 
fehlerbehaftete sondern klar manipulierte Schriften bekannt sind, besteht 
unseres Erachtens für Bibliotheken eine Verpflichtung zur angemessenen 
Kennzeichnung im Sinne der Nutzer sowie des wissenschaftlichen Diskurses.
Beste Grüße
Nicole Walger für das an der UB Mainz angesiedelte Projekt "Akademische 
Integrität"

--
Nicole Walger, M.A., MA LIS

Leiterin
Bereichsbibliothek Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft

An der Hochschule 2
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