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[InetBib] Softwarelizenzen/Definition Software



Liebe Liste,
in unserem Hause wird z.Zt. von einer externen Firma ein Lizenzmanagement 
aufgebaut. In diesem Zusammenhang werden auch von der Bibliothek Unterlagen 
abgefordert, die u.a. Nutzungsvereinbarungen etc. enthalten sollen.
Software wird hier so definiert, dass auch jede, mit der Ergänzungslieferung zu 
einem Loseblattwerk beigelegte CD (1:1 Version, aber mit Suchfunktion) als 
Software gilt. Wie wird das in anderen Bibliotheken gehandhabt?
Wo finde ich eine für Verlagserzeugnisse schlüssige Definition von 'Software'?


Mit freundlichen Grüßen
Sybille von Delius-Bätz

Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
Abteilung Zentrales, Z D 14
Oranienstraße 106
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