Am 26.11.2014 um 21:52 schrieb Steinhauer, Eric 
<Eric.Steinhauer@xxxxxxxxxxxxxxxx>:
Liebe Liste,
öffentliche Bibliotheken als Ausleihstationen für Freizeitmedien. Mehr ist 
zum Erfolg jahrelanger politischer Lobbyarbeit um Bibliotheken als 
Bildungseinrichtungen und Treffpunkt wohl nicht zusagen ...
Das BVerwG hätte vielleicht einmal Par. 2 I 2 des Hessischen 
Bibliotheksgesetzes lesen sollen: "Orte der Begegnung und Kommunikation". Das 
gilt offenbar nicht für Arbeitnehmer, die dafür nur am Wochenende Zeit haben.
Dass ausgerchnet die Kirchen dagegen geklagt haben, ist skandalös, da sie 
ihre eigenen Bibliotheken vorzugsweise sonntags öffnen. Skandalöse 
Fehlentscheidung!!
Viele Grüße
Eric Steinhauer
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