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[InetBib] Erinnerung: Veranstaltung des Berliner Arbeitskreis Information zu Datensicherheit am 28.01.2016



Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Sie herzlich zu folgender Veranstaltung einladen:
„Daten ohne sicheren Hafen – wie verändert die EuGH-Entscheidung zu  Safe
Harbor die Arbeitsgrundlagen von Informationsvermittlern?“

Wann: 28.01.2016, 18:00 Uhr

Wo: Universitätsbibliothek der TU, Fasanenstr. 88, 10623 Berlin (R/S/U
Zoologischer Garten), Hörsaal 14

Thema:
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben ein sehr hohes
Datenschutzniveau. Alle theoretisch auf natürliche Personen
zurückführbaren Informationen (beispielsweise Namen, Emailadressen, aber
u.U. auch Identifikationsnummern, Forschungsschwerpunkte und
Rechercheinteressen) unterliegen einem besonderen Schutz und dürfen an
Empfänger außerhalb der Europäischen Union nur unter besonderen
Bedingungen weitergegeben werden. Um Übermittlungen an Empfänger in den
USA zu erleichtern, hatten sich die Europäische Union und die USA auf sog.
„Safe Harbor Grundsätze“ verständigt, deren Beachtung beim Empfänger in
den USA zu einem angemessenen Datenschutzniveau und zur Zulässigkeit der
entsprechenden Datenübermittlung führen sollte. Diese Safe Harbor
Grundsätze wurden vom Europäischen Gerichtshof – im Anschluss an die
Enthüllungen von Edward Snowden – in einer Grundsatzentscheidung vom 6.
Oktober 2015 für unwirksam erklärt. Die Auswirkungen dieser Entscheidung
sind sehr weitgehend und betreffen potentiell auch Übermittlungen in
andere Länder als die USA sowie die Nutzung von Cloud-Diensten. Im Rahmen
des Beitrags sollen diese Auswirkungen sowie allgemeine rechtliche
Anforderungen an die Übermittlung von Daten und die Nutzung von
Cloud-Anbietern dargestellt werden.

Der Vortrag wird auch für Laien verständlich sein und einführend
allgemeine datenschutzrechtliche Grundsätze und den Hintergrund der
EuGh-Entscheidung beleuchten.

Unser Referent ist Herr Paul Voigt, der Fachanwalt für
Informationstechnologierecht ist und über ausgewiesene Expertise im
IT-Vertragsrecht und im Datenschutzrecht verfügt.
Seine Mandate haben meist einen internationalen Bezug und er betreut
häufig Mandanten aus Übersee bei ihrem Markteintritt in Europa.
Paul Voigt veröffentlicht regelmäßig zu einer Vielzahl von
technologieorientierten Themen in allen wichtigen deutschen
Fachzeitschriften, hält regelmäßig Vorträge zu Technologiefragen, vor
allem zum Datenschutz, und ist Mitherausgeber des Standardwerks
„Konzerndatenschutz‟.

Vortrag und Diskussion finden am Donnerstag, den 28. Januar 2016 um 18:00
Uhr im Hörsaal 14 der Universitätsbibliothek der TU, Fasanenstr. 88, 10623
Berlin (R/S/U Zoologischer Garten) statt.

Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, sich ergebende Fragen bei einem
Snack und Getränken mit dem Vortragenden zu diskutieren.

Bitte melden Sie sich telefonisch (030-755 183 66) oder per Mail
(bak[at]ub.tu-berlin.de) an.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Pamela Schmidt
(Stellvertretende Vorstandsvorsitzende)

Berliner Arbeitskreis Information (BAK)
c/o Universitätsbibliothek der TU Berlin
Fasanenstr. 88
10623 Berlin
bak[at]ub.tu-berlin.de





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