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[InetBib] WG: Pressemitteilung zum UNESCO-Welttag des Buches am 23.4.: Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf Bücher



Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, 

ich möchte Sie auf folgende Pressemitteilung und Publikation aufmerksam machen:

http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-unesco-welttag-des-buches-und-des-urheberrechts-am-23-april-blinde-und-sehbehind/



Deutsches Institut für Menschenrechte

Pressemitteilung 
20.04.2016 

UNESCO-Welttag des Buches und des Urheberrechts am 23. April

Blinde und sehbehinderte Menschen haben ein Recht auf Bücher 

Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Bundesregierung 
anlässlich des Welttags des Buches auf, den "Vertrag von Marrakesch" endlich 
umzusetzen. Dieses völkerrechtliche Übereinkommen aus dem Jahr 2013 sichert 
Menschen mit Lese- und Sehbehinderungen den Zugang zu Büchern und kulturellen 
Werken in barrierefreien Formaten wie Brailleschrift, Großdruck oder Hörbuch. 
Obwohl die Bundesregierung den Vertrag unterstützt, hat sie ihn noch nicht 
ratifiziert. Grund dafür ist ein Streit mit der EU-Kommission über die Frage, 
wer für die Umsetzung des Vertrags zuständig ist. 

"Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass der Streit mit der 
Europäischen Kommission zügig beigelegt wird", fordert Valentin Aichele, Leiter 
der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Schon vor 
Beilegung des Streits solle die Bundesregierung barrierefreie Formate fördern 
und das deutsche Urheberrecht so anpassen, dass blinden, seh- und 
lesebehinderten Menschen mehr Bücher zur Verfügung stünden. "Es ist aus 
menschenrechtlicher Perspektive nicht hinnehmbar, dass der Zugang zu Büchern an 
diesen rechtlichen und praktischen Hürden scheitert", so Aichele weiter.

Blinde, seh- und lesebehinderte Menschen haben in Deutschland Zugang zu maximal 
fünf Prozent aller hierzulande verlegten Werke der Literatur, Kunst und 
Wissenschaft. Grund dafür sind Regelungen im deutschen Urheberrecht und die 
geringen Gewinnaussichten für die Verlage bei der Produktion für kleinste 
Abnehmerkreise.

Der Vertrag von Marrakesch sieht gesetzliche Regelungen vor, die es möglich 
machen, Werke ohne Zustimmung der Rechtsinhaber in wahrnehmbare Formate zu 
überführen. Darüber hinaus enthält er ein Regelwerk für den Austausch von 
barrierefreien Werken über Ländergrenzen hinweg. Er wurde im Rahmen der 
Weltorganisation für intellektuelles Eigentum (WIPO) erarbeitet und am 27. Juni 
2013 verabschiedet.

Die Europäische Kommission hat im September 2015 beim Europäischen Gerichtshof 
die Klärung der Frage beantragt, ob ausschließlich die EU für den Abschluss des 
Vertrags von Marrakesch zuständig ist. Bis zur Klärung dieser Frage können 
Jahre vergehen. Aufgrund der ungeklärten Rechtslage sind bislang weder die 
Mitgliedstaaten noch die Europäische Union dem Übereinkommen beigetreten. 

Die Generalkonferenz der UNESCO hat 1995 den 23. April zum "Welttag des Buches 
und des Urheberrechts" ausgerufen. 
Das Institut ist mit dem Monitoring der Umsetzung der 
UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die 
Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der 
UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von Menschen 
mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in 
Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen:
Valentin Aichele (2016): Mehr barrierefreie Bücher. Warum der Vertrag von 
Marrakesch endlich umgesetzt werden muss. Position Nr. 1. Berlin: Deutsches 
Institut für Menschenrechte. 
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/mehr-barrierefreie-buecher/



Pressekontakt
Ute Sonnenberg 
Telefon: 030 25 93 59 - 453
E-Mail: sonnenberg@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx




                                       
Mit freundlichen Grüßen

Anne Sieberns
Deutsches Institut für Menschenrechte
Leiterin der Bibliothek
Zimmerstraße 26/27
10969 Berlin

Tel.:    030 25  93 59 - 10
Fax:    030 25 93 59 - 59
sieberns@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 

www.institut-fuer-menschenrechte.de
www.aktiv-gegen-diskriminierung.de
www.inklusion-als-menschenrecht.de
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Themenschwerpunkt 2014 - 2016
 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist ein im Vereinsregister des 
Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer VR 20836 B eingetragener Verein. 
Vorstand: Prof. Dr. Beate Rudolf, Michael Windfuhr



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