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[InetBib] Pressemitteilung 07/16: Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein - Gehen Sie voran, Herr Maas!



Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Aktionsbündnis "Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft" hat eine neue 
Pressemitteilung veröffentlicht:

Von: "UrhG in Bildung und Wissenschaft e.V." 
<bundeszentrale@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>

Betreff: [urhg-lg] Pressemitteilung 07/16: Der Weg zu der Einen Allgemeinen 
Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) sollte nun frei sein - Gehen Sie 
voran, Herr Maas!


Aktionsbündnis 
"Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft"

Pressemitteilung Nr. 7/16 vom 21.12.2016

Diesen Pressetext finden Sie auch online unter:
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0716.html

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*Der Weg zu der Einen Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke (ABWS) 
sollte nun frei sein - Gehen Sie voran, Herr Maas!*


Der Bundestag (und der Bundesrat) haben das Gesetz zu den 
Vergütungsansprüchen der Urheber und darin eine neue Regelung zur 
Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen gebilligt. Dies war offenbar 
zwischen CDU und SPD die Bedingung dafür, dass die ABWS auf den Weg gebracht 
werden kann.

Ein Entwurf dafür liegt schon seit Monaten im BMJV vor. Niemand außerhalb des 
Hauses kennt ihn jedoch. Man kann nur spekulieren.

Das Aktionsbündnis drängt darauf, dass der Entwurf nun umgehend 
veröffentlicht wird und dann in aller Transparenz diskutiert werden kann. 

Das Aktionsbündnis erwartet von der Politik, dass das, was nicht nur in der 
Koalitionsvereinbarung festgeschrieben wurde, sondern auch von so gut wie 
allen politischen Parteien, vom Bundesrat, von der Enquete-Kommission, von 
der KMK, von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und nicht zuletzt in 
den Vorschlägen von de la Durantaye [1] und vom Aktionsbündnis [2] gefordert 
wurde, nun eingelöst wird: 

Die Realisierung EINER einheitlichen umfassenden Bildungs- und 
Wissenschaftsschranke, durch die die bisherigen, sich als nicht mehr 
zeitgemäß herausgestellten Schrankenregelungen, die sich auf Bildung und 
Wissenschaft beziehen, abgelöst werden können.

Die Bundesregierung und dann auch der Bundestag hat jetzt die große Chance, 
einen wirklichen Neuanfang für das Wissenschaftsurheberrecht zu wagen. Es ist 
nicht länger mit kleinen Korrekturen und mit einzelnen Regelungen für 
aktuelle Herausforderungen (wie jetzt: Text und Data Mining) getan. 

Gebraucht wird eine zukunftsweisende ABWS, die auch neuen, heute noch gar 
nicht bekannten Entwicklungen gerecht werden kann. 

Das Prinzip ist im Grunde sehr einfach: Legitimierte Nutzungshandlungen (wie 
Vervielfältigung und Öffentliche Zugänglichmachung) im Bereich Bildung und 
Wissenschaft sind ausschließlich durch den jeweiligen Zweck von Lehre und 
Lernen und von Forschung legitimiert. 

Keine kleinteiligen Einschränkungen, keine Priorität von Lizenzen! Alles 
andere wäre nur überflüssige und behindernde Kosmetik. Aktuell erneuert auch 
der Bundesrat [3] in seiner Auseinandersetzung mit dem jüngsten Entwurf der 
EU-Kommission für eine neue Urheberrechts-Richtlinie seine Forderung nach 
einer ABWS. Ein entsprechender deutscher Vorschlag würde dazu beitragen, die 
europarechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.


Dass eine solche Schranke keine nachteiligen Folgen für die Verlagswirtschaft 
haben wird, ist empirisch belegt [4]. Ganz im Gegenteil - sie wäre eine 
Herausforderung an die Wirtschaft, elektronischen Umgebungen angemessene 
Geschäftsmodelle zu entwickeln. Die Musik- und Videobranche haben es 
vorgemacht, die Text- und Bildwirtschaft sollte folgen. Was gebraucht wird, 
ist nur ein wenig Mut von Seiten der Politik. Sie wird uns hoffentlich nicht 
enttäuschen.




[1] Katharina de la Durantaye: Allgemeine Bildungs- und 
Wissenschaftsschranke, http://durantaye.rewi.hu/doc/Wissenschaftsschranke.pdf
[2] Vorschlag einer "Allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsklausel", 
http://urheberrechtsbuendnis.de/abws-text.html
[3] Bundesrat: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und 
des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, 
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0501-0600/565-16(B).pdf
[4] Justus Haucap, Ina Loebert, Gerald Spindler, Susanne Thorwarth: 
Ökonomische Auswirkungen einer Bildungs- und Wissenschaftsschranke im 
Urheberrecht, 
http://www.dice.hhu.de/fileadmin/redaktion/Fakultaeten/Wirtschaftswissenschaftliche_Fakultaet/DICE/Ordnungspolitische_Perspektiven/86_OP_Haucap_Loebert_Spindler_Thorwarth.pdf

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Die dem Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" zugrunde 
liegende Göttinger Erklärung wurde seit 2004 von 374 Fachgesellschaften, 
Verbänden, Institutionen und sechs Einrichtungen aus der Allianz der 
Wissenschaftsorganisationen sowie 7300 Einzelpersonen unterzeichnet. 

Das zentrale Ziel der Göttinger Erklärung gilt weiterhin: In einer 
digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur 
weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke
der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden! Aus urheberrechtlicher 
Sicht soll dieses Ziel durch eine umfassende Bildungs- und 
Wissenschaftsklausel erreicht werden. 

Das Aktionsbündnis stützt sich in seiner Arbeit auf eine 18-köpfige 
Lenkungsgruppe. Sprecher des Aktionsbündnisses sind derzeit Prof. Dr. Rainer 
Kuhlen, Oliver Hinte und Dr. Harald Müller.
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Mit freundlichen Grüßen 
Oliver Hinte

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.